Wenn die Hitzewelle kommt ...
SGD Süd berät zum Arbeitsschutz bei Arbeiten im Freien

SGD Süd berät zum Arbeitsschutz bei Arbeiten im Freien.   | Foto: Symbolfoto Pixabay
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Neustadt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) informiert darüber, dass Arbeiten im Freien gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Zu viel Sonne und UV-Strahlung für Beschäftigte, die sich berufsbedingt im Freien aufhalten müssen, werden häufig unterschätzt. Betroffen sind beispielsweise Beschäftigte auf Baustellen, im Straßenbau, im Garten- und Landschaftsbau, im Vermessungswesen, in Schwimmbädern, bei der Müllabfuhr und Straßenreinigung sowie in der Landwirtschaft.
Arbeitsplätze im Freien unterliegen, genau wie Arbeitsplätze in Innenräumen, den Regeln des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitsplätze zur möglichen Gefährdung beurteilen und zur Vermeidung der Gefahren geeignete Maßnahmen einleiten. Die SGD Süd prüft als Arbeitsschutzbehörde, ob diese Gefährdungsbeurteilungen erstellt wurden und Unterweisungen erfolgt sind. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im Freien müssen die Einflussfaktoren wie UV-Strahlung, erhöhte Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung und erhöhte Konzentration von Luftschadstoffen (Sommersmog, Ozon) beachtet werden. Die Betriebe haben dafür zu sorgen, dass die Schutzmaßnahmen von ihren Beschäftigten eingehalten werden. Diese Schutzmaßnahmen sind vom Arbeitsplatz abhängig. In der Landwirtschaft werden die Arbeitszeiten häufig in die Abend- und Morgenstunden verlagert, informiert SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf.
Als weitere geeignete Maßnahmen nennt Kopf beispielsweise Sonnensegel, Schirme oder das Aufstellen von Unterstellmöglichkeiten. Auch ist eine geeignete Berufskleidung denkbar sowie das Bereitstellen von Sonnenschutzmitteln mit entsprechend hohem Schutzfaktor.
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien sind wichtig, weil Sonneneinstrahlungen, intensive Sonne und UV-Strahlung zu Erkrankungen führen können. Es besteht beispielsweise die Gefahr eines Sonnenstichs sowie von Haut- und Augenerkrankungen. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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