Die aktuelle Lockerungen in Neustadt an der Weinstraße ab dem 11. Mai
Step by step zurück in den Alltag
Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt informiert in einem Überblick über die aktuellen Lockerungen in Neustadt an der Weinstraße ab Montag, 11. Mai.
In allen Bereichen müssen entsprechende Vorkehrungen und Hinweise hinsichtlich der Hygienemaßnahmen, Abstandhaltung, usw. vorgenommen werden. Die Stadt Neustadt bezieht sich hiermit auf die Entscheidungen, die seitens der Landesregierung am Mittwoch, 6. Mai, getroffen wurden.
Eine Kontaktbeschränkung gilt weiterhin bis zum 5. Juni. Dennoch wurden seitens der Landesregierung Lockerungen eingeführt. Ab sofort besteht die Regelung, dass sich Personen zweier Haushalte plus eine Person eines weiteren Haushalts treffen dürfen.
Mit Hilfe eines Stufenkonzeptes- und entsprechenden Abstandsregelungen sowie unter Einhaltung des Hygieneschutzes können (Innen- und Außen-)Gastronomiebetriebe in Neustadt ab Mittwoch, 13. Mai wieder öffnen. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.
Auch die Wohnmobilstellplätze in Neustadt können ab dem 13. Mai wieder öffnen. Dauercamping, sofern eigene sanitäre Einrichtungen vorhanden, ist ebenfalls wieder möglich.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab dem 13. Mai körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik- Nagelstudios, Solarien oder ähnliche Einrichtungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen können.
Die Ausführung von kontaktlosem Freizeit- und Breitensport im Freien ist ebenfalls ab dem 13. Mai und unter Einhaltung des vorgegebenen Abstands von 1,5 Metern erlaubt. Wettkämpfe oder körpernahe Übungen sind bis auf weiteres nicht gestattet. Weiterhin ist den Regelungen der einzelnen Sportvereine Folge zu leisten.
Ab dem 13. Mai ist es zudem wieder möglich, eine Fahrschule zu besuchen.
Des Weiteren gibt es Lockerungen über Neu- und Wiederaufnahmen volljähriger Menschen mit Behinderungen und volljähriger pflegebedürftiger Menschen in Einrichtungen.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße begrüßt die angekündigten Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen. Seit Donnerstag, 7. Mai dürfen Bewohner*innen von Alters- und Pflegeeinrichtungen wieder Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person für maximal eine Stunde pro Tag erhalten.
Am Montag, 18. Mai folgt dann die Öffnung der Neustadter Hotels, die ab dann unter Wahrung der Schutzmaßnahmen wieder Gäste empfangen können. Dazu gehören auch Beherbergungsbetriebe wie Jugendherbergen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
Ab dem 11. Mai können Museen und Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sowie Gedenkstätten und Bau- und Kulturdenkmäler wieder für den Besucherverkehr öffnen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich vorab bezüglich der Öffnungszeiten zu informieren. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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