Verstöße an allen sechs Verkaufsstellen
Testkäufe nach Jugendschutzgesetz
Neustadt. Vergangene Woche fanden in Neustadt Testkäufe mit einer minderjährigen Testkäuferin nach dem Jugendschutzgesetz statt. Das Team, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes und des kommunalen Vollzugdienstes, kontrollierte mit der Testkäuferin an diesem Tag insgesamt sechs Verkaufsstellen. Gekauft wurden branntweinhaltige Getränke, Zigaretten und Tabak, deren Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten ist.
„Jugendliche Testkäufer dürfen während des Kaufs nicht lügen oder auf den Verkauf drängen. Auch müssen sie sich bei Aufforderung des Verkaufspersonals ausweisen. Trotzdem gelangen sie in vielen Fällen zu leicht an Alkohol und Tabakwaren“, so Sandra Zimmermann, Mitarbeiterin des Jugendamtes.
So auch bei den Kontrollen in Neustadt: In allen sechs Verkaufsstellen wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt und die Waren an die Jugendliche verkauft. Die Verstöße werden nun zur Anzeige gebracht und es drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren.
„Das ist eine sehr erschütternde Bilanz für uns, die zeigt, dass Jugendschutz leider in vielen Geschäften nicht ernst genug genommen wird oder oft zu gedankenlos damit umgegangen wird“, so Slava Schall vom kommunalen Vollzugsdienst.
Im Laufe des Jahres sind weitere Testkaufaktionen geplant. Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen können. Entsprechend sind auch die Abgabe und der Konsum von Alkohol und Tabak gesetzlich geregelt.
Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz stehen die Mitarbeitenden des Jugendamtes und der Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung unter Telefon 06321 8551622, jugendarbeit@neustadt.eu oder Telefon 06321 8551338 sowie ordnung@neustadt.eu. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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