Eigenbetrieb Stadtentsorgung informiert
Weihnachtsbaum ade!

Bitte den Weihnachtsbaum vor der Entsorgung abdekorieren!  Foto: Markus Pacher
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Neustadt. Zu Beginn jeden Jahres, Weihnachten ist kaum vorbei, stellt sich für viele wieder die Frage: Was mache ich mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum?
Für alle Neustadter Bürger, die den Baum nicht selbst kompostieren können oder wollen, bietet der ESN wieder eine Weihnachtsbaumsammlung an.
Hierzu werden bis zum Freitag, 7. Januar 2022, zentrale, durch Hinweisschilder gekennzeichnete Sammelstellen eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt können die Bäume bis spätestens 9 Uhr am Samstag, 15. Januar 2022 zur Abholung bereitgelegt werden. Dann beginnt die Einsammlung.
In vier Ortsteilen werden die Bäume am 15. Januar 2022 auch an der Haustür abgeholt: In den Ortsbezirken Geinsheim, Duttweiler und Mußbach von der Jugendfeuerwehr und im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf von der Aktion Christbaum der Landeskirchlichen Gemeinschaft.
Die Lage einiger Sammelstellen hat sich geändert und es sind Sammelstellen dazugekommen. Um die Plätze trotzdem gut zu finden, wurden im Internet unter www.esn.neustadt.eu Übersichtspläne zur Verfügung gestellt, aus der die genaue Lage hervorgeht.
(Eine Liste aller Sammelstellen, nach Abfuhrbezirken getrennt, ist beigefügt).
Die Weihnachtsbaumsammlung bietet den Neustadter Bürgern die Möglichkeit, ihre Weihnachtsbäume einer Verwertung zuzuführen: Das eingesammelte Material wird zur Fa. Zeller nach Mutterstadt gebracht und dort mit anderen Grünabfällen kompostiert. Der fertige Kompost kann zur Bodenverbesserung eingesetzt werden.
Weihnachtsbäume können auch direkt zur Grünabfallsammelstelle beim Wertstoffhof, Nachtweide 7 A, gebracht werden. Eine Terminbuchung ist hierfür nicht notwendig. Zweige und Äste können in die Biotonne gegeben werden. Bei der Weihnachtsbaumsammlung sind folgende Hinweise zu beachten:  Christbaumschmuck, wie z. B. Kugeln, Lametta vollständig entfernen; keine Bäume oder Zweige in Kunststofftüten verpacken; keine Abfälle bei den Sammelstellen ablagern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern bis zu 500 Euro geahndet. An den Sammelstellen muss auf die geltenden Hygieneregeln (AHA) geachtet werden. pac/esn

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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