Update: Infos der Stadtverwaltung Neustadt in Sachen COVID-19
Zum Schutz der Bürger

Ziel der Maßnahmen der Neustadter Stadtverwaltung ist die Verlangsamung der Fallzahlen, damit unser Gesundheitssystem aufrechterhalten werden kann.  | Foto: photogans/AdobeStock
  • Ziel der Maßnahmen der Neustadter Stadtverwaltung ist die Verlangsamung der Fallzahlen, damit unser Gesundheitssystem aufrechterhalten werden kann.
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Neustadt. Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Neustadt haben mehrere Maßnahmen zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) veranlasst.

„Primäres Ziel ist bei deren Umsetzung auch für die Stadt Neustadt die Verlangsamung des Anstiegs der Fallzahlen zur Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Gesundheitswesens und der Schutz aller Bürgerinnen und
Bürger, insbesondere der älteren und gesundheitlich schwächeren
Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so Oberbürgermeister Marc Weigel. Das Land wird in der nächsten Zeit veranlassen, dass weitere Fieberambulanzen in Rheinland-Pfalz eingerichtet werden. Neustadt ist hier in den vergangenen Wochen bereits vorangegangen und hat geeignete Strukturen in eigener Verantwortung geschaffen. Bereits seit dem 8. März ist das Testzentrum (Fieberambulanz) in Betrieb. Wichtig ist,
dass dort lediglich Abstriche und Testungen vorgenommen werden. Die Stadt ergreift darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Krisenfall.

Schließung von Kitas und Schulen in RLP

Alle Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz sind ab sofort bis zum Ende der Osterferien (Freitag, 17. April) für einen regulären Betrieb geschlossen. Eine Notbetreuung wird vor Ort ermöglicht. Diese ist angedacht für Kinder, deren Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben und in für die Versorgung der Bevölkerung kritischen Berufen arbeiten. Förderschulen sind von der Schließung nicht betroffen.

Veranstaltungsabsagen

Alle Veranstaltungen und Versammlungen über 75 Teilnehmer sind per Ministererlass und entsprechend der Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters untersagt.

Betrieb von Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen wird eingestellt

Darüber hinaus wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art, zum Beispiel Bars und Kneipen, verboten. Ausgenommen hiervon sind Restaurants, Schnellimbisse und Lieferservices sowie der Wochenmarkt wegen ihrer Versorgungsfunktion. Weiter ausgenommen von diesem Verbot sind Hotels soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. In den Restaurants und Hotels ist darauf zu achten, dass Tische zur Bewirtung einen Mindestabstand von zwei Metern haben und ein Tisch mit maximal 4 Personen besetzt wird.
Auch der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wird eingestellt. Dies betrifft zum Beispiel Kinos, Fitnessstudios, Discos, Spielhallen und alle anderen Vergnügungsstätten.
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters müssen Veranstaltungen abgesagt werden. Viele Unternehmer, Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende sind von diesen Einschränkungen und Schließungen betroffen. Darunter fällt beispielsweise auch der für den 5. April geplante verkaufsoffene Sonntag und Frühlingsmarkt.
Der Oberbürgermeister bedauert dies, weist aber nochmals darauf hin, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei. 

Besucherregelung von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen

Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Coronavirus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, erließ die Stadt auf Vorschlag des Gesundheitsamtes eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen im Gebiet der Stadt Neustadt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Pflegeeinrichtungen und Altenheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch-Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Coronavirus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und  Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Schließung von städtischen Einrichtungen

Folgende Einrichtungen der Stadtverwaltung Neustadt sind seit letzten Montag für den allgemeinen Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen, sind aber selbstverständlich weiter telefonisch erreichbar: Städtische Kultur- und Bildungseinrichtungen: Volkshochschule; Stadtbücherei; Theaterkasse der Kulturabteilung; Stadtmuseum Villa Böhm; Stadtarchiv; Städtische Jugend-, Sport- und Freizeiteinrichtungen:
Stadion, Sporthallen, Stadionbad, Jugendcafé, Jugendtreff, Schülerhilfe, Mehrgenerationenhaus, Bürgerecke, Seniorentreffs
Bürgerdienste: Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ausgenommen der Wertstoffhof); Bauberatungszentrum; Kundencenter der Stadtwerke (der Kassenautomat ist weiterhin zugänglich); Kundencenter der Wohnungsbaugesellschaft mbH; Ortsverwaltungen; Festhallen der Weindörfer. Behördengänge sind zu vermeiden. Dringende Anliegen sollen zunächst grundsätzlich telefonisch oder schriftlich per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bzw. der jeweiligen Fachabteilungen geklärt werden. Viele Formulare und Anträge sind auch online unter www.neustadt.eu verfügbar. Sollte ein Behördengang dennoch unumgänglich sein, sind die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten.

Testzentrum & Bürgertelefon

Die Stadt plant, ab Dienstag, 17. März eine Ausweitung der Öffnungszeiten des Testzentrums. Das Testzentrum wird dann von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein. An der bisherigen Vorgehensweise wird weiter festgehalten. Die Patienten aus Neustadt an der Weinstraße und Kreis Bad Dürkheim werden aufgefordert sich zunächst an die 116117 zu wenden und nur mit einer entsprechenden Zuweisung und entsprechendem Termin das Testzentrum aufzusuchen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlen der zu testenden Personen weiter ansteigt. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Neustadt an der Weinstraße dazu entschlossen, ein erweitertes Bürgertelefon, ab Dienstag, 17. März in der Zeit von 7 bis 18 Uhr einzurichten, um Fragen rund um das Thema Coronavirus, Testzentrum, Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten.

Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7-18 Uhr unter der 06321 8551891 erreichbar.
Weitere aktuelle Informationen: www.neustadt.eu/covid-19.

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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