Wo muss ich mich ummelden? Diese Fristen gelten
Wo muss ich mich ummelden? Wer in eine neue Wohnung zieht, hat während des Umzuges viele Dinge im Kopf, die abgeklärt werden müssen, dabei ist es wichtig, die neue Adresse rechtzeitig umzumelden. Hier sollte man die erforderliche Frist von zwei Wochen unbedingt einhalten, da sonst ein Bußgeld droht. Die Ummeldung muss bei der Meldebehörde erfolgen. Diese findet sich meist im Bürgerbüro beziehungsweise Bürgeramt im Rathaus der Gemeinde, in der der neue Wohnsitz liegt. Gebühren fallen dabei keine an.
Neuer Wohnsitz: Diese Frist ist einzuhalten
Wer in Deutschland lebt, ist laut Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, seinen Wohnsitz offiziell anzumelden. Beim Umzug in eine neue Wohnung muss man sich zunächst innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus der alten Wohnung abmelden. Entsprechend hat man auch zwei Wochen Zeit, um nach dem Wechsel des Wohnsitzes bei der Meldebehörde (früher Einwohnermeldeamt) vorzusprechen und dort die Ummeldung vorzunehmen. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert ein saftiges Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die genaue Höhe der Strafe bei einer verspäteten Ummeldung liegt allerdings im Ermessen des Sachbearbeiters der zuständigen Behörde.
Es empfiehlt sich also, bereits während des Umzuges, oder kurz danach, einen Termin im Rathaus der neuen Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung oder Verbandsfreien Gemeindeverwaltung zu vereinbaren. Über das Serviceportal des zuständigen Amtes erhält man häufig online bereits alle wichtigen Informationen von A-Z zur Ummeldung sowie zu den erforderlichen Unterlagen. Außerdem gibt es im Rahmen der Online-Dienste einen Downloadbereich, in dem die Vorlagen der benötigten Formulare heruntergeladen werden können. Auch eine Online-Terminvereinbarung wird häufig vom Bürgerbüro angeboten.
Egal, ob man einen Termin über einen Internet-Zugang oder während der Öffnungszeiten persönlich beim zuständigen Bürgeramt vereinbart, sollte man immer daran denken, sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle zu melden, da die Bürgerbüros oft zahlreiche Anträge bearbeiten müssen.
Folgende Unterlagen und Formulare benötigt man für eine Ummeldung
Wer nach dem Umzug eine Ummeldung vornehmen will, benötigt folgende persönliche Unterlagen und Formulare für den Termin beim Einwohnermeldeamt:
- Einen Reisepass oder Personalausweise (wenn die meldepflichtige Person das 16. Lebensjahr vollendet hat)
- Eine Einzugsbestätigung des Vermieters der neuen Wohnung in schriftlicher Form (Wohnungsgeberbestätigung)
- Die Personaldokumente aller Personen, die auf dem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- Geburtsurkunde oder Kinderreisepass der Kinder
- Weitere Unterlagen wie Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil können ebenfalls verlangt werden
Zu beachten ist, dass die Wohnungsgeberbestätigung folgende Angaben enthält:
- Den Namen sowie die Anschrift des Vermieters
- Das Datum des Einzugs in die Wohnung
- Die Anschrift der Wohnung
- Die Art des Vorgangs (Einzug)
- Den Namen der Person, die in den Wohnsitz einzieht
- Die Unterschrift des Wohnungsgebers
Unterscheidung in Hauptwohnung und Nebenwohnung bei der Ummeldung
Hat eine Person mehrere Wohnungen, muss bei der Ummeldung in Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden werden. Die Hauptwohnung ist die Wohnung, die von einer Person vorwiegend genutzt wird. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet.
Eine Ummeldung durch einen Vertreter vornehmen lassen
Auch, wenn die Behörde auf eine persönliche Vorsprache der Person, die sich ummelden muss, bestehen kann, ist es möglich, die Ummeldung durch eine andere Person vornehmen lassen. Dieser Vertreter muss dann allerdings das ausgefüllte Meldeformular mitbringen, das der Meldepflichtige selbst unterzeichnet hat, oder er muss eine Vollmacht beim zuständigen Bürgerbüro beziehungsweise Bürgeramt vorlegen. Die bevollmächtigte Person muss einen Personalausweis oder Pass mitbringen, um sich identifizieren zu können. Bevollmächtigte benötigen außerdem die Kenntnis über alle erforderlichen Auskünfte.
Ummeldung mit Kind: Das ist zu beachten
Für alle, die einen Umzug mit Kind in eine gemeinsame Wohnung vornehmen, gibt es ebenfalls einige Dinge zu beachten. So meldet derjenige, in dessen Wohnung das minderjährige Kind zieht, dieses um, sofern es das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann ein Umzug nur mit Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen. Darüber hinaus sollte man daran denken, auch für das Erhalten von Kindergeld die neue Adresse an der entsprechenden Stelle umzumelden.
Wo muss ich mich ummelden? Diesen Stellen sollte man einen Umzug ebenfalls mitteilen
Gerade wegen der festgelegten Frist ist das Ummelden beim Bürgerbüro beziehungsweise Bürgeramt nach einem Umzug für viele besonders wichtig. Es gib aber neben der Meldebehörde auch noch andere Stellen, bei denen man eine neue Anschrift hinterlegen sollte, wenn man einen anderen Wohnsitz bezieht. So ist es zum Beispiel wichtig, bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Kfz-Ummeldung vornehmen zu lassen. Außerdem sollte man auch der Kfz-Versicherung mitteilen, wenn man einen neuen Wohnort hat, da das Auto immer auf den aktuellen Wohnort gemeldet sein muss. Auch andere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung müssen über einen Wohnungswechsel informiert werden. Studenten sollten beim BAföG-Amt zudem melden, wenn sie in ein neues Zuhause ziehen, das ist komplett online möglich. Bei der Deutschen Post kann man bei einem Umzug zudem einen Nachsendeauftrag für die neue Adresse beantragen.
Weitere Informationen:
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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