Ab Samstag, 28. Dezember, gibt es Böller und Raketen in den Läden
Startschuss für den Feuerwerksverkauf
Neustadt. Am Samstag, 28. Dezember, fällt der Startschuss zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2 im Handel, teilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in Neustadt mit. Ab diesem Tag kontrollieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Süd in Handelsgeschäften, ob die Bestimmungen zur Lagerung und zum Verkauf eingehalten werden. Die Lager sind gefüllt und werden bereits kontrolliert. Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Deshalb sind strenge Maßstäbe bei der Lagerung und beim Verkauf dieser pyrotechnischen Artikel einzuhalten.
Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der SGD Süd achten zum Beispiel darauf, dass in den Verkaufsstätten die Lagermengen eingehalten werden. Auch werden die Sicherheitsanforderungen überprüft, die bei der Lagerung und beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen gelten.
Die SGD Süd weist darauf hin, dass nur Silvesterfeuerwerk mit einer europaeinheitlichen Registrierungsnummer (z.B. 0589-F2....) in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen verkauft und gekauft werden darf. Nur so ist ein gefahrloser Umgang gewährleistet, so die SDG Süd. Darüber hinaus gilt, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur an Personen, die älter als achtzehn Jahre sind, verkauft werden dürfen. Das Abbrennen ist ausschließlich am Dienstag und Mittwoch, 31. Dezember und 1. Januar 2020, durch Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zulässig. ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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