Bebauungspläne in Östringen, Odenheim und Eichelberg als Satzung beschlossen
Stadt sichert sich besondere Vorkaufsrechte im Östringer Ortskern
Östringen. Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung „Neue Mitte Östringen“ verabschiedete der Gemeinderat der Kraichgaustadt jetzt einstimmig eine Satzung zur Begründung eines besonderen kommunalen Vorkaufsrechts hinsichtlich einer Reihe von Grundstücken, die für die Umsetzung des Konzepts von Bedeutung sein können. Von dem neuen Statut werden insgesamt 45 Parzellen erfasst, die an den Gemeindestraßen Am Kirchberg, Steinacker II, Leiberg II, Keltergasse, Saarlandstraße, Georgstraße und Hebelstraße sowie außerdem an der Hauptstraße liegen.
Mit dem Konzept „Neue Mitte“ soll eine strukturelle und mit der Ansiedlung weiterer Einzelhandelsgeschäfte einhergehende Stärkung des Stadtzentrums bewirkt werden. Dementsprechende Vorüberlegungen enthält bereits auch das vom Gemeinderat im Jahr 2015 beschlossene Stadtentwicklungskonzept `Östringen 2030´.
Das nun beschlossene Vorkaufsrecht sichert der Kommune die Option, im Rahmen eines aktiven Grundstücksmanagements gegebenenfalls in zwischen den privaten Eigentümern der betroffenen Parzellen und Dritten geschlossene Kaufverträge eintreten zu können, um letztlich die in den Blick genommenen städtebaulichen Entwicklungsziele realisieren zu können.
Jeweils einstimmig als Satzung beschlossen wurden vom Gemeinderat nun auch die Bebauungspläne Ackerwald – 5. Änderung in Eichelberg, Friedrich-Ebert-Straße 11/7 – 1. Änderung in Östringen sowie Röte III – 2. Änderung in Odenheim. Bei der erneuten Modifizierung des Bauleitkonzepts Ackerwald am östlichen Ortsrand von Eichelberg ging es unter anderem darum, außerhalb der bebaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 20 Kubikmetern zuzulassen. Außerdem wurde für einen der im Baugebiet angelegten Erschließungsstiche die Parkierungssituation verbessert.
Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Friedrich-Ebert-Straße 11/7 am östlichen Östringer Stadtrand ermöglicht es, für das dort geplante Mehrfamilienhaus auf Flächen entlang des Schenkgrabens Garagen zu errichten. Durch ein zwischenzeitlich eingeholtes Gutachten war zuvor nachgewiesen worden, dass die Garagenbauwerke die Hochwasserschutzkonzeption für den Schenkgraben nicht beeinträchtigen.
Bei der Fortschreibung des Bauleitkonzepts Röte III am nördlichen Odenheimer Ortsrand wurden insgesamt die Entwicklungsspielräume für die bauliche Nutzung der im Plangebiet liegenden Grundstücke maßvoll angepasst. So wurde der schon vor Jahrzehnten in Kraft getretene Bebauungsplan nun auf die aktuelle Landesbauordnung bezogen und wurden beispielsweise Pultdächer zugelassen sowie Festsetzungen zu Baugrenzen, Vorgärten, Garagen und sonstigen Nebenanlagen aktualisiert. br
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