Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg
Abtransport ins Endlager frühestens 2050?
Philippsburg. Zu ihrer dreizehnten Sitzung kam am vergangenen Montag in der Jugendstilfesthalle Philippsburg die Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) zusammen. An den Anfang der Tagesordnung hatte Kommissionsvorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel einen Bericht zum örtlichen Brennelemente-Zwischenlager gesetzt.
Der Leiter der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Dr. Steffen Vonderau informierte, dass Philippsburg eines von bundesweit 13 Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle ist. Genehmigt ist die Einlagerung von bis zu 152 Castoren, aktuell befinden sich dort 62 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Philippsburg. Nach Abschaltung des Kraftwerks und der Anlieferung von fünf Castoren aus der Wiederaufbereitung werden bis zum Abtransport in ein Endlager, das um das Jahr 2050 zur Verfügung stehen soll, voraussichtlich aber nur 107 Behälter zwischengelagert.
Einen Sachstand über die Rückbauarbeiten am stillgelegten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg gab der Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH, Jörg Michels. Seit 2017 laufen die Arbeiten, alle Einbauten des Reaktordruckbehälters sind bereits entfernt, ebenso wie der hunderte Tonnen schwere Generator. Bearbeitet werden die Komponenten überwiegend im eigens errichteten Reststoffbearbeitungszentrum.
Ein letztes Mal wird demnächst Block 2 abgefahren, damit spätestens am 31. Dezember entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung das gesamte Kraftwerk endgültig still steht. Danach wird der eigentliche Rückbau dieses Blocks erfolgen. Erster Schritt wird die Entfernung der Brennelemente und die Dekontamination der nuklearen Systeme sein. Der Geschäftsführer verwies auf die langjährige Erfahrung aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und sicherte einen professionellen und sicheren Rückbau zu.
Für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde sprach Klaus Wiesner. Er bescheinigte dem Rückbau des Blocks 1 einen reibungslosen Ablauf und ging auf sechs meldepflichtige Ereignisse in Block 2 ein. Zum Stand des Genehmigungsverfahrens zur Erteilung der Abbaugenehmigung berichtete der Aufsichtsbeamte, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat und alle Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten eingegangen sind, weshalb aktuell die abschließende Prüfung und Würdigung der Sachverhalte erfolgt. Sofern die Voraussetzungen vorliegen kann dann die Genehmigung erteilt werden.
Sämtliche Vorträge und viele weiteren Informationen können im Internet unter www.infokommission-kkp.de abgerufen werden. ps
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