Rückbau der Kraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg
Material für Wertstoffkreislauf gereinigt
Neckarwestheim/Philippsburg. Mit der Zustimmung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Inbetriebnahme des auf dem Kraftwerksgelände in Neckarwestheim neu errichteten Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) ist ein weiterer Meilenstein beim Rückbau der baden-württembergischen Kernkraftwerke erreicht worden. Damit kann die EnBW mit der Bearbeitung von Material aus dem Rückbau von Block Neckarwestheim I beginnen und das später auch auf Material aus Block II ausweiten, sobald dieser ebenfalls im Rückbau ist. Bereits im Dezember hatte das nahezu identische RBZ in Philippsburg die Zustimmung zum Betrieb erhalten. Insgesamt sechs Jahre lang dauerte der hochkomplexe Planungs-, Bau- und Genehmigungsprozess, bei dem die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) umfassend vom Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer unterstützt wurde.
Ziel der Reststoffbearbeitung ist es, das Volumen radioaktiver Abfälle möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. „Das ist ein wichtiger Schritt in der gesamten Prozesskette eines effizienten und ressourcenschonenden Rückbaus. In die Bearbeitung kommt zwar insgesamt nur ein kleinerer Teil der gesamten Abbaumasse eines Kraftwerks, aber auch dieser Teil liegt immerhin im unteren fünfstelligen Tonnen-Bereich. Die Bearbeitung bündeln wir in unseren neuen Zentren und entkoppeln sie damit von den Abbauarbeiten in den Blöcken", erläutert Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte. Die Reststoffbearbeitungszentren sind für Michels „ein wesentlicher Pfeiler unserer Rückbaustrategie. Mit der Zustimmung steht jetzt die gesamte für den Rückbau unserer Kernkraftwerke geplante Infrastruktur zur Verfügung.“
Überreste müssen erst zwischengelagert werden
Die nach der Bearbeitung übrig gebliebenen radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv. Durch die Behandlung erhöht sich gleichzeitig der Anteil der Wertstoffe, die wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können. „Damit kommen wir unserer rechtlichen Verantwortung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nach, denn die Reststoffbearbeitung dient dem gesetzlich geforderten nachhaltigen Wirtschaften und der Schonung von Ressourcen. Ein weiterer Vorteil ist, dass rückbaubedingte Transporte auf ein Minimum reduziert werden können", erklärt Michels.
Solange jedoch der Schacht Konrad – das vom Staat für schwach- bis mittelaktive Abfälle vorgesehene Endlager – noch nicht in Betrieb genommen ist, müssen die Überreste sicher deponiert werden. Hierfür hatte die EnBW in der unmittelbaren Nachbarschaft der RBZ in Neckarwestheim und Philippsburg jeweils ein Standort-Abfalllager errichtet. Sie wurden bereits im Jahr 2020 in Betrieb genommen und an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben – so wie im „Entsorgungsübergangsgesetz“ festgelegt.
Die beiden Reststoffbearbeitungszentren werden hingegen auch in Zukunft von einem EnBW-Unternehmen betrieben, der Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling (GNR). Sie sind ausschließlich für die Bearbeitung von Material aus dem Rückbau der EnBW-Kernkraftwerke vorgesehen. „Für den Umgang mit abgebautem Material stellen die Reststoffbearbeitungszentren eine nachhaltige Lösung dar“, ist auch Martin Schäffer, Infrastrukturexperte von Drees & Sommer, überzeugt.
Sicherheit hat oberste Priorität
Bereits im vergangenen Sommer wurde in den Reststoffbearbeitungszentren, die jeweils aus mehreren Hallen und einer großen Lagerfläche bestehen, erfolgreich der Probe-Betrieb gestartet. Nachdem zunächst die verschiedenen technischen Einrichtungen geprüft und aufeinander abgestimmt wurden, kam es anschließend zur Untersuchung durch unabhängige Gutachter und Behörden. Beim Probetrieb der Anlage, bei der ausschließlich konventionelles Material verwendet wird, steht neben der Sicherheit auch die Datenerfassung sowie das organisatorische Zusammenspiel der beteiligten Teams und Personen im Fokus.
Ein RBZ enthält verschiedene Einrichtungen zur Zerlegung von Reststoffen und zur Dekontamination, eine Messanlage für das Freigabeverfahren sowie Einrichtungen zur Konditionierung von Abfällen für das Endlager. „Der gesamte bisherige Ablauf zeugt einerseits von der hohen Sorgfalt, mit der wir dieses Projekt durchführen, und andererseits von der intensiven und unabhängigen staatlichen Überwachung und gutachterlichen Kontrolle", sagt Jörg Michels. „Auf diesem hohen Niveau wird das RBZ in Neckarwestheim – und genauso das in Philippsburg – auch zukünftig betrieben."
Vier der fünf EnBW-Kernkraftwerke befinden sich im Rückbau: das Kernkraftwerk Obrigheim, der Block I in Neckarwestheim sowie beide Blöcke in Philippsburg. Für den Block II in Neckarwestheim hat die EnBW bereits den Rückbau beantragt, sodass dieser möglichst unmittelbar nach Abschaltung der Anlage gestartet werden kann. Der Block II in Neckarwestheim darf noch maximal bis Ende 2022 Strom produzieren. ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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