Verkehrskontrollen in Pirmasens
Roller sprengt die Prüfstand-Skala

Die Skala des Rollenprüfstands endet bei 130 Stundenkilometern | Foto: Polizei Pirmasens
  • Die Skala des Rollenprüfstands endet bei 130 Stundenkilometern
  • Foto: Polizei Pirmasens
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Pirmasens. Gleich mehrere Verstöße wurden am Mittwoch, 4. Mai, bei Verkehrskontrollen an Rollerfahrern in Pirmasens festgestellt.

Gegen 6.45 Uhr, wurde ein 32-jähriger Rollerfahrer aus dem Landkreis Kaiserslautern in der Zollstockstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann gab an, dass der mit einem Versicherungskennzeichen zugelassene Roller 40 bis 60 Stundenkilometern schnell fahren würde. Er selbst konnte laut Informationen der Polizei Pirmasens lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Seinen Führerschein hätte er abgeben müssen, da er zu viele Punkte in Flensburg hätte. Die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit konnte auf dem Rollenprüfstand nicht ermittelt werden, da die Skala des Prüfstandes bei 130 Stundenkilometern endet und der Roller die Anzeige bis zu deren Anschlag brachte. Der Roller wurde sichergestellt und entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet. Der Halter wurde wegen Duldens des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Nebenbei stellte sich heraus, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl bestand. Die Vollstreckung wurde durch die Zahlung des ausstehenden Geldbetrages in Höhe von 900 Euro abgewendet.

Ein weiterer Rollerfahrer wurde zwei Stunden später in der Landauer Straße kontrolliert. An diesem Roller war ein blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2009 montiert. Gegen den 65-jährigen Fahrer aus Pirmasens wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

Ein Kleinkraftrad mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern wurde gegen 12.30 Uhr in der Brunnengasse einer Kontrolle unterzogen. Laut dem 67-jährigen Fahrer soll das Kleinkraftrad immerhin 30 Stundenkilometern schnell fahren. Der Rollenprüfstand ergab hier einen tatsächlichen Wert von 38 Stundenkilometern. Eine dafür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Mann nicht vorweisen. Außerdem erlischt in diesen Fällen laut Polizei der Versicherungsschutz, womit immer auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Polizei Pirmasens

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Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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