Bei Festnahme wegen Haftbefehl:
Zwei leichtverletzte Polizeibeamte in Pirmasens
Pirmasens. Am Dienstag, 28. Januar, gegen 12 Uhr klopften Polizeibeamte bei einem per Haftbefehl gesuchten 26-jährigen Pirmasenser an die Wohnungstür. Dieser öffnete und trat ins Treppenhaus, wo ihm die Festnahme erklärt wurde. Er zeigte sich uneinsichtig und aggressiv. Der Mann leistete erheblichen Widerstand, so dass zwei Beamte leicht verletzt wurden, einer durch einen Biss in den Finger. Der 26 Jährige wurde leicht verletzt und gefesselt in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Werden bei einer Amtshandlung eingesetzte Beamte oder Rettungskräfte verletzt, kommt es zumindest zu einer Strafanzeige wegen Widerstandes. Es kann auch der Tatbestand des tätlichen Angriffs erfüllt sein. Beschädigte Kleidungsstücke oder Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Der Beamte selbst kann als Nebenkläger Schmerzensgeld einklagen und das Land fordert in der Regel Schadensersatz wegen angefallener Behandlungskosten und wegen des Verdienstausfalles für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. So kommt schließlich eine Summe zustande, die je nach Einzelfall schnell im fünfstelligen Bereich liegt. (pol)
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |
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