Volkszählung
Ab Mitte Mai startet „Zensus-Team“ mit Befragung
Pirmasens. Wie viele Menschen leben im Kreis? Gibt es genügend Wohnungen, werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altersheime benötigt? Um solche Fragen zu beantworten, wird in Deutschland alle zehn Jahre eine Volkszählung durchgeführt. Ab Mitte Mai werden auch rund 3.500 ausgewählte Pirmasenser für den Zensus 2022 befragt.
„Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um eine verlässliche Datengrundlage für wichtige zukunftsweisende Planungen zu erhalten, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig“, erläutert Oberbürgermeister Markus Zwick.
Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden. Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und EU-Fördermitteln verteilt. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Stadt Pirmasens.
Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar. Die Stadt Pirmasens führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen oder erhalten einen Papierfragebogen. Dabei sind 30 Ehrenamtliche im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und auf Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Sie können sich also Erhebungsbeauftragte der Stadt ausweisen. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld per Einwurf in die Briefkästen an. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadt Pirmasens oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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