Stichtag ist in diesem Jahr der 15. März
Antragfrist beachten bei Schülerjahresfahrkarten
Pirmasens. Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass die für die Ausstellung der Schülerjahresfahrkarten für das Schuljahr 2019/20 notwendigen Lichtbilder sowie Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten bis spätestens 15. März in der jeweiligen Schule oder direkt beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden sollten.
Nur bei fristgerechter Einreichung ist es möglich, den Vorteil zu erhalten, dass die Schüler ab 1. August 2019 mit der Verbundkarte auch in den Sommerferien im gesamten Verbundgebiet kostenfrei fahren können. Wird die Frist bis zum 15. März nicht eingehalten, erfolgt die Aushändigung der Schülerjahresfahrkarte für das kommende Schuljahr 2019/20 frühestens zum Schulbeginn am 12. August. Bei Fristversäumnis ist eine Aushändigung vor Schulbeginn wegen der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge weder in der Schule noch im Verwaltungsamt möglich.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen Jenny Schaaff und Lisa Kerber-Meßmer telefonisch unter den Rufnummern 06331 1489012 und 1489016 zur Verfügung. ak/ps
Autor:Andrea Kling aus Pirmasens |
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