Kommunale Selbstverwaltung zunehmend gefährdet
Belastung durch Ganztagsförderungsgesetz zu befürchten
Pirmasens/Mainz. Der Städtetag Rheinland-Pfalz (Mainz) sieht erhebliche Probleme bei der Umsetzung des kommenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft tritt, werde ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter geschaffen, der zu erheblichem personellem und finanziellem Mehraufwand auf kommunaler Ebene führe. „Trotz intensiver Bemühungen, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, sehen die Städte bereits jetzt große Risiken, die die Umsetzung des Vorhabens gefährden“, schildert der Städtetag. Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, stellvertretender Vorsitzender des Städtetages und einer der Sprecher und Sprecherinnen des überparteilichen Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“ äußert ebenfalls Bedenken.
Kommunale Selbstverwaltung dürfte weiter eingeschränkt werden
„Die genaue Größenordnung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Es ist zu befürchten, dass mit dem GaFöG erneut finanzielle Belastungen ohne Ausgleich auf die Kommunen übertragen werden. Diese Entwicklung dürfte die kommunale Selbstverwaltung weiter einschränken und gefährden“, sieht Markus Zwick voraus.
Noch viele Fragen offen
„Im Bereich Ganztagsförderung wurde (in Pirmasens) ein Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht, der Umbauten, Sanierungen und Anpassung der notwendigen Räumlichkeiten mit einem Volumen von 2,14 Millionen Euro vorsieht. Bei einem Förderanteil von 70 Prozent erwarten wir Zuschüsse in Höhe von 1,498 Millionen. Der Eigenanteil der Stadt Pirmasens beträgt 642.000 Euro. Weiterhin sind in der zukünftigen Umsetzung noch viele Fragen offen. Es wird mehr Betreuungspersonal gebraucht werden, es soll Mittagessen angeboten werden das nur zum Teil durch Elternbeiträge gedeckt sein wird, es müssen Angebote in Randzeiten wie Freitagnachmittag und in den Ferien geschaffen werden, Räumlichkeiten müssen möbliert werden und so weiter. In der Umsetzung sollen die Kommunen dann finanzielle Unterstützung bei den Betriebsmitteln erhalten. Wie das genau aussehen soll, welche Größenordnung hier geplant ist, darüber hat die Stadt noch keine abschließenden Informationen“, schildert Oberbürgermeister Zwick.
Städtetag fordert vom Land vollständige Kostenübernahme
Der Städtetag Rheinland-Pfalz fasst „Gefahren, Probleme und Herausforderungen“ in seinem Positionspapier „Erfüllung des Ganztagsförderungsanspruchs ist gefährdet“ zusammen. Als Konsequenz wird dort vom Land ausdrücklich die Anerkennung der Konnexität gefordert, die vollständige Übernahme der den Kommunen durch das Ganztagsförderungsgesetz entstehenden Kosten. Tatsächlich habe das Land keine entsprechende Aufgabenzuweisung vorgenommen und wolle damit finanzielle Ansprüche der Kommunen verhindern. „Es hat stattdessen gemeinsam mit den anderen Ländern darauf geachtet, dass den Ländern keine Kosten entstehen: ‚Um Fragen der Konnexität zu vermeiden, ist der Gesetzestext so zu fassen, dass eine weitere landesrechtliche Ausgestaltung nicht zwingend erforderlich ist.‘ (Bundesrat-Drucksache 348/1/21, S. 4). Unter diesen Bedingungen hat das Land Rheinland-Pfalz dem Rechtsanspruch zugestimmt.“
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
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