Ordnungsamt kündigt Kontrollen an
Haare schneiden? Ohne Termin geht nichts

Pirmasens. Seit Anfang der Woche dürfen Friseure wieder zur Schere, Kamm und Föhn greifen – unter strengen Hygienevorschriften. Die Stadtverwaltung weist Betriebe wie Kunden ausdrücklich darauf hin, dass vor einem Friseurbesuch zwingend telefonisch oder elektronisch ein Termin zu vereinbaren ist. Während des Haareschneidens gilt außerdem die verschärfte Maskenpflicht.
Die seit 1. März gültigen Lockerungen hat das Land Rheinland-Pfalz in einer novellierten Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt. Demnach dürfen Coiffeure öffnen, allerdings nur unter Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Kunden und der Pflicht zur Kontakterfassung. Gleichzeitig müssen Kunden wie Personal entweder eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) beziehungsweise eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen. Erlaubt sind nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist. Bartpflege ist demnach nicht möglich. Auch kosmetische Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Färben von Wimpern oder Zupfen und Färben von Augenbrauen, sind nicht zulässig. Der Zutritt zum Salon muss außerdem zwingend durch vorherige Terminvereinbarung gesteuert werden.
Das Ordnungsamt appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, sich unbedingt an die Pflichten bei der vorherigen Terminvergabe und der Kontakterfassung sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Das dringende Bedürfnis nach einem Friseurtermin darf nicht dazu führen, dass sich Menschenansammlungen in oder auch vor den Geschäften bilden“, betont Steffen Schmitt, Leiter des Ordnungsamtes. Gleichzeitig legt er den Gewerbetreibenden dringend ans Herz, Kunden explizit auf die Pflicht einer vorherigen Terminreservierung hinzuweisen. „Die Handwerksbetriebe erbringen besonders notwendige und wichtige hygienische Dienstleistungen, deren Tätigkeit die Stabilisierung des Infektionsgeschehens nicht gefährden dürfen“, mahnt Schmitt. Das Ordnungsamt wird unangekündigt und stichprobenartig die Einhaltung der Verordnungen kontrollieren. ak/ps

Autor:

Andrea Kling aus Pirmasens

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