Verkauf an Minderjährige: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
Pirmasens. Bei Kontrollen zum Jugendschutz hat das Pirmasenser Ordnungsamt zahlreiche Verstöße festgestellt, etwa beim Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Minderjährige. Die sogenannte Schwerpunktstreife fand Anfang November in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt statt. Kontrolliert wurden Tankstellen, Bars, Gaststätten, Kioske, Diskotheken und Einzelhändler.
Die zwölf Verkaufsstellen im Stadtgebiet wurden aufgrund vorangegangener Beobachtungen und gezielten Hinweisen ausgewählt. Mitarbeiter des Ordnungsamtes führten dort entsprechende Jugendschutzkontrollen durch. Bei einer Überprüfung hielten sich beim Eintreffen der Einsatzkräfte sogar mehrere Minderjährige unzulässiger Weise in der Gaststätte auf.
Als Testkäufer waren heranwachsende Jugendliche eingesetzt. Bei drei Händlern erhielten die beiden Jugendlichen Waren, deren Abgabe nur an Erwachsene erlaubt ist. In einem Fall sogar, nachdem das Kassensystem auf die Alterskontrolle hingewiesen hatte und der Personalausweis kontrolliert wurde. Das Produkt wurde anschließend allerdings trotzdem verkauft. In zwei weiteren Fällen gingen die Waren sogar ohne Überprüfung des Alters über die Ladentheke. Die Verkäufer, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Auch die verantwortlichen Betreiber erhalten Ordnungswidrigkeitsanzeigen.
Mehrmals jährlich überprüft das Ordnungsamt Pirmasens in Form von Testkäufen durch eine minderjährige Person, ob Gewerbebetriebe bei der Abgabe von Alkohol und Tabakerzeugnissen die gesetzlichen Altersbeschränkungen beachten und einhalten.
Ordnungsdezernent Denis Clauer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Jugendschutz ein hohes gesellschaftliches Gut darstelle und bei Mehrfachverstößen Gewerbeuntersagungen drohen können. ps
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |
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