Die Kreisvolkshochschule bietet neue Termine an
Einbürgerungstests im zweiten Halbjahr
Germersheim. Seit 1. September 2008 erfordert das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 19. August 2007 bundesweit, dass die Einbürgerungswilligen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen. Dies muss durch einen so genannten Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test. Jeder Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Die Kreisvolkshochschule Germersheim bietet...