Fahranfänger zu high - Fahrzeug zu low
A6/Gemarkung Ramstein. Am Freitag, 29. November 2024, stellte eine Streife der Autobahnpolizei Kaiserslautern ein Fahrzeug fest, das offensichtlich modifiziert wurde. Insbesondere die nur noch minimal vorhandene Bodenfreiheit stach den Beamten dabei direkt ins Auge. Bei der anschließenden Kontrolle konnte dann festgestellt werden, dass das Fahrzeug eine in dieser Form nicht genehmigte Tieferlegung aufwies, quasi also zu low war.
Hingegen zeigte der Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten und räumte schließlich den regelmäßigen Konsum von Cannabis -in diesem Fall auch recht kurz vor Fahrtantritt- ein. Da der junge Mann zudem noch Fahranfänger in der Probezeit war, muss er jetzt zumindest mit einem hohen Bußgeld und mehreren Wochen ohne Fahrerlaubnis rechnen. Aufgrund der recht neuen Gesetzeslage gilt für Fahranfänger in der Probezeit nämlich nicht nur die 0,00 Promille was Alkohol angeht, sondern es gelten auch nicht die sonst zulässigen Werte der THC-Konzentration im Blut von 3,5 ng. Polizeidirektion Kaiserslautern
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.