Hütschenhausen profitiert
182.348 Euro von der Reichswaldgenossenschaft

Hütschenhausens Ortsbürgermeiste Matthias Mahl (rechts) freut sich zusammen mit dem dienstältesten Reichswaldbevollmächtigten Paul Junker über den warmen Geldregen  Foto: OG Hütschenhausen
  • Hütschenhausens Ortsbürgermeiste Matthias Mahl (rechts) freut sich zusammen mit dem dienstältesten Reichswaldbevollmächtigten Paul Junker über den warmen Geldregen Foto: OG Hütschenhausen
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Von Paul Junker

Hütschenhausen. Bei ihrer 16. Ausschüttung seit 1982 hat die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) an ihre Mitgliedsgemeinden die stolze Summe von fünf Millionen Euro ausgeschüttet. Hütschenhausen erhält davon 182.348 Euro. Ortsbürgermeister Matthias Mahl freute sich riesig über diesen Geldsegen und dankte dem Reichswaldbevollmächtigten der Ortsgemeinde Hütschenhausen, Paul Junker, und der gesamten Kommission für ihre „gute Arbeit“. Davon würden alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, so Mahl. „Und das Beste von allem ist, dass unsere Gemeinde alle zwei Jahre mit einer ähnlich hohen Summe rechnen kann“, verrät Junker schmunzelnd seinem Ortsbürgermeister.
Die Reichswaldgenossenschaft gibt es schon seit vielen Jahrhunderten. Bereits 1357 wurden den Bewohnern des Reichslandes um Kaiserslautern bestimmte Rechte schriftlich eingeräumt. Dazu zählte unter anderem das Weiderecht für Schweine und Kühe im Wald oder auch das Recht auf Holzbezug.
Auch Napoleon und die Bayern konnten den überlieferten Rechten nichts anhaben. Die Reichswaldgemeinden bestimmen seit dem wichtigen „Vergleich und Reglement“ von 1839 ihre Vertreter, die „Bevollmächtigten“: Fünf entsenden die Landgemeinden, zwei die Stadt Kaiserslautern. Vorsitzender ist immer der Oberbürgermeister - ab September 2023 erstmals eine Oberbürgermeisterin.
In dem Vergleich von 1839 wurde geregelt, dass der (damals bayrische) Staat das Eigentum am Grund und Boden habe. Die Rechte der Bürger („Herdstellen“) wurden festgeschrieben. So wird bis heute eine „Bauholzvergütung“ ausgezahlt. Und, ganz wichtig, seither darf ohne die Zustimmung der Kommission der Reichswaldbevollmächtigten kein Stück Wald veräußert, abgetreten oder gerodet werden. Die RWG wiederum ist mit der Hälfte an allen Aufwendungen der Beförsterung beteiligt. Aber auch an den Erträgen.
Als in den 70er Jahren das Land Rheinland-Pfalz beim Erwerb des Universitätsgeländes von dieser Regel abweichen wollte, zog die RWG vor Gericht - und gewann. Die Entschädigungssumme von über vier Millionen DM bildete den Grundstock für die weiteren Aktivitäten: In der Stadt und den Gemeinden wurden Grundstücke erworben und als Wohn- und Gewerbebauland in Erbpacht auf 99 Jahre wieder vergeben.
Heute bestehen genau 1.696 Erbpachtverträge, aus denen die RWG jedes Jahr rund 3,4 Millionen Euro an Ertrag erzielt. Ein Geschäftsführer und eine weitere Mitarbeiterin bilden die gesamte Verwaltung. Entsprechend hohe Überschüsse werden erwirtschaftet - und diese schüttet die RWG seit 1982 regelmäßig an die Reichswaldgemeinden aus. Davon erhielt die Gemeinde Hütschenhausen seither in 16 Ausschüttungen insgesamt exakt 2.986.669,25 Euro.

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Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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