Lärmbelastung an der Autobahn
Niedermohr setzt die Hoffnung auf neue Lärmschutz-Richtlinie
Niedermohr. Zum Thema Lärmschutz an der Autobahn A62 bei Niedermohr hat die neu zuständige Autobahn GmbH des Bundes ein erstes Zwischenergebnis mitgeteilt. Wie Anfang des Jahres berichtet, hat die Autobahn GmbH eine erneute Überprüfung der Lärmbelastung durch Lärmmessung und -berechnung im zweiten Quartal des Jahres zugesagt.
Nun hat sich herausgestellt, dass die Rechtslage kompliziert und daher die Fragen der Ortsgemeinde Niedermohr und der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach noch nicht vollständig beantwortet werden können. Denn es gibt derzeit zwei „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS), die nebeneinander gelten. Die RLS-19 ist Grundlage für die Anspruchsermittlung und Bemessung von aktivem Lärmschutz (z.B. Lärmschutzwände) und passivem Lärmschutz (Lärmschutzverglasung) in Folge von Lärmvorsorge beim Straßenneubau und von Lärmsanierung als freiwillige Maßnahme des Straßenbaulastträgers für bestehende Straßen. Für die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten gilt derzeit noch die ältere RLS-90. Wann die neue Lärmschutz-Richtlinie (RLS-19) eingeführt wird, ist noch offen.
Die Berechnung nach der RLS-90 ist für Niedermohr abgeschlossen. Es ergeben sich daraus keine Betroffenheiten und damit keine Begründung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen. „Erste Ergebnisse nach der neuen Berechnungsrichtlinie RLS-19 zeigen aber, dass es Grenzwertüberschreitungen gibt und die Nachfragen von uns durchaus berechtigt sind“, so Ortsbürgermeister Uli Zimmer und der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Marcus Klein. Bei Bundesautobahnen zeige ein Vergleich der Lärmpegelberechnung zwischen den Berechnungsergebnissen nach RLS-19 und denen nach RLS-90, dass das Berechnungsverfahren nach den RLS-19 Immissionswerte ausgibt, die einen durchschnittlich rund 2 dB(A) höheren Schallpegel aufweisen als beim bisherigen Verfahren nach den RLS-90.
Zum jetzigen Stand ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung zwar nicht umsetzbar. Dies kann sich aber ändern, wenn die neue Richtlinie in Kraft tritt. Das soll bald der Fall sein. „Es ist positiv, dass sich in der Angelegenheit etwas tut. Die neue Autobahn GmbH geht der Sache endlich auf den Grund und zeigt sich erfreulich offen für unser Anliegen. Wir bleiben dran!“ so Zimmer und Klein.
Autor:Stefan Layes aus Ramstein-Miesenbach |
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