Reichswaldgenossenschaft schüttet 211.000 Euro aus
Warmer Regen für Hütschenhausen
Hütschenhausen. Bereits zum vierzehnten Mal schüttete die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) eine beträchtliche Summe an die Reichswaldgemeinden aus. Aktuell alleine sechs Millionen Euro. Davon erhält die Ortsgemeinde Hütschenhausen einen Anteil von 211.562 Euro. Ortsbürgermeister Matthias Mahl bezeichnete diese stolze Summe als bedeutsame Unterstützung der gemeindlichen Vorhaben, ohne die manches nicht möglich wäre.
Denn diesen Zuschuss könne die Gemeinde in voller Höhe für sich verbuchen, während auf fast alle anderen Einnahmen der Gemeinde Umlagen von zusammen rund 85 Prozent an die Verbandsgemeinde, den Landkreis oder das Land gezahlt werden müssten. Um also 211.000 Euro „frei verfügbares Geld“ zu haben, müsste man zusätzlich rund 1,4 Millionen Euro an Steuern mehr einnehmen. „Dies zeigt die wahre Dimension der RWG-Ausschüttung“, zeigt sich Mahl begeistert und bedankt sich bei der Reichswaldkommission.
Wie das dienstälteste Mitglied dieser Reichswaldkommission, Paul Junker (er wurde erstmals 1985 vom Gemeinderat in der Nachfolge von Valentin Bauer als Deputierter gewählt und ist seither - mit einer fünfjährigen Unterbrechung - dabei), mitteilt, habe die RWG seit dem Jahr 1982 insgesamt 64,3 Millionen Euro ausgeschüttet.
Diese Ausschüttungen seien nur möglich, weil die RWG durch ihr vorausschauendes und kluges Agieren in den vergangenen Jahrzehnten eine beträchtliche Anzahl von Erbbaurechten an Häuslebauer und Gewerbetreibende vergeben habe.
Neben diesen Ausschüttungen an die Reichswaldgemeinden profitieren auch die örtlichen Feuerwehren und die Bauherren von der RWG: Jedes Jahr erhalten die Feuerwehren 102.000 Euro an Unterstützung für den Brandschutz, die Bauherren können auf Antrag eine Vergütung für das Bauholz erhalten. Im vergangenen Jahr betrug diese Zuwendung 59.000 Euro.
All' dies wurde erst möglich, weil die Reichswaldgemeinden am 3. September 1839 einen Vergleich mit dem Königreich Bayern abgeschlossen hatte, in welchem die bereits seit Jahrhunderten bestehenden Beziehungen zwischen den Gemeinden und dem Staat endgültig geregelt wurde, indem man die Berechtigungen und Verpflichtungen festschrieb. Dieser Vergleich hat bis heute Gültigkeit, die Reichswaldkommission wacht streng darüber, dass seine Inhalte stets beachtet werden. pju
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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