Bei Kontrolle eines Elektro-Scooter-Fahrers Drogenkonsum festgestellt
Rockenhausen (Donnersbergkreis). Am Sonntagabend, 14. Januar, wurden bei einem 19-jährigen Fahrer eines Elektro-Scooters im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Kreuznacher Straße drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Cannabinoide und ein Cannabiskonsum am Morgen wurde eingeräumt. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen, der E-Scooter wurde sichergestellt. Da das angebrachte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 stammt, liegt weiterhin eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Im Rahmen einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurde zudem eine geringe Menge von Cannabisblüten aufgefunden und beschlagnahmt.
Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sollte die Blutprobe den Verdacht erhärten, muss er mit einem Bußgeld von mindestens fünfhundert Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Zudem werden gegen ihn auch Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Polizeidirektion Kaiserslautern
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.