Ein großer Schritt nach vorne
Reaktivierung der Zellertalbahn
Zellertal. Die Landesregierung hat Fakten geschaffen. Die Finanzierung des Projekts durch den Kreis wurde seitens der Landesregierung nach § 18 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) genehmigt. Nun müsse nur noch der Donnersbergkreis seine Antragsunterlagen überarbeiten, dann stünde nach Prüfung der Unterlagen einer zeitnahen Förderzusage nichts mehr im Wege. Das hat Verkehrsstaatssekretär Andy Becht mitgeteilt und seine Teilnahme an der Kundgebung für die Zellertalbahn angekündigt. „Wir...