Eine Achterbahnfahrt - Restaurantbesitzer mit gemischten Gefühlen
Einfach ist anders

Die Tische im Biergarten des  Restaurant Max stehen weit genug auseinander, doch die Angst vor einer Ansteckung ist groß  | Foto:  Kämmer-Mette
  • Die Tische im Biergarten des Restaurant Max stehen weit genug auseinander, doch die Angst vor einer Ansteckung ist groß
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Coronakrise.Seit heute dürfen die Gastronomiebetriebe wieder ihre Türen öffnen und müssen einen strengen Hygieneplan im Innen- und Außenbereich einhalten. Etliche Liefer- und Abholservices wurden in den vergangenen Wochen ins Leben gerufen, um sich finanziell in dieser schwierigen Zeit über Wasser zu halten. Doch einfacher wird mit der Wiedereröffnung die Lage nicht, denn es machen sich Sorgen und Ängste breit.

Von Claudia Bardon

Die Mainzer Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit haben gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Landesverband der DEHOGA und den IHKs Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst. Die Hygieneregeln ergänzen somit die sechste Corona-Bekämpfungsverordnung vom 8. Mai 20.
Wer denkt, er könne einfach so in ein Restaurant spazieren, um sein Lieblingsessen zu verspeisen, der täuscht sich gewaltig. Reservierungspflicht ist angesagt. Ein Restaurantbetrieb nur noch in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gestattet. Ohne Vorabreservierung geht gar nichts mehr. Bei Spontanbesuchern gilt die Einlasskontrolle - eine Gewähr für einen Sitzplatz ist hierbei nicht gegeben und eine Anmeldung vorm Betreten der Räumlichkeiten ist zwingend erforderlich. Dies soll Wartezeiten und einen „Begegnungsverkehr“ verhindern.
Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am zugewiesenen Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Restaurantbesuchs abgenommen werden. Beim Verlassen des Restaurants oder Gartens sowie bei einem Toilettengang muss dieser wieder angelegt werden.
Jeder Gastronomiebetrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung beziehungsweise Anmeldung zu erfassen. Diese Regelung wurde eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.
Das Traditionsrestaurant Schlundt in Obermoschel organisierte während den letzten Wochen einen eigenen Abholservice. „Als wir unser Restaurant zu Beginn der Coronakrise schließen mussten, haben wir umgehend einen Abholservice ins Leben gerufen“, erzählt Inhaber Peter Schlundt und fügt an, dass alles, was jetzt einzuhalten ist, einfach unglaublich ist. „Ich glaube nicht, dass diese Situation, wie sie uns aufgetragen wurde, eine Zukunft für einen Restaurantbetrieb hat. Hier kann ich wirklich sagen. Zum Glück haben wir den Abholservice ins Leben gerufen. Nicht einmal mehr die traditionellen wöchentlichen Stammtische dürfen stattfinden, da pro Tisch nur vier Personen erlaubt sind. Die Hygieneauflagen haben wir schon immer, aber zusätzlich noch zu alledem alle Personalien der Gäste aufzunehmen, ist für uns ein neues und auch großes Thema mit zusätzlicher Arbeit“, ärgert sich Peter Schlundt aus Obermoschel.
Vorm Betreten und Verlassen des Gastraums oder Biergartens ist zusätzlich eine gründliche Händedesinfektion der Gäste erforderlich. Handdesinfektionsspender sollten hierfür überall bereitstehen. In den gastronomischen Einrichtungen ist der Mindestabstand zwischen den einzelnen Tischen von mindestens 1,5 Meter stets zu gewährleisten.
Wer Lust hat an der Bar einen Absacker zu trinken, der wird enttäuscht sein, denn der Barbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen, denn die Bar zählt nicht als Tisch und ein Barhocker nicht als Stuhl.Die Belegung der Tische richtet sich nach der geltenden Regelung des Landes Rheinland-Pfalz zum Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit. Konkret heißt das; alleine, mit einer oder mehreren weiteren, nicht im gleichen Hausstand lebenden Personen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter kann an den Tischen unterschritten werden. An Biertischen im Außenbereich dürfen allerdings maximal sechs Personen Platz nehmen, die älter als zwölf Jahre sind.
Speisekarten in alter Gewohnheit wird es nicht mehr geben, Papier-Servietten halten Einzug und wer nachwürzen möchte, der muss sich Salz, Pfeffer oder Öl bei der Bedienung anfordern. Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch den Service am Tisch. Das gilt für alle Bereiche gleichermaßen. Buffets und Thekenverkauf sind in naher Zukunft nicht zulässig.
Wer während seinem Restaurantbesuch den Drang fürs Stille Örtchen verspürt, stößt auf eine eigene Zugangsregelung. Entsprechend der Größe des Toilettenraums ist die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf begrenzt. Also am besten schon gehen, wenn es noch nicht so eilt. Abstandsregeln sind auch beim Toilettengang einzuhalten.
„Als wir erfahren haben, dass wir schließen müssen, war ich erst einmal zwei Tage geschockt und habe durchgeheult. Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Taufen und Geburtstagsfeiern wurden nach und nach abgesagt sowie Oster- und Muttertagsreservierungen. Wir haben eine Woche nach der Schließung einen Abhol- und Lieferservice organisiert. Haben eine Speisekarte erstellt und Flyer gedruckt und in Winnweiler und Umgebung an alle Haushalte verteilt“, blickt Stefanie Kämmer vom Restaurant Max in Winnweiler zurück und dankt gleichzeitig ihren Mitarbeitern, die fast alle sofort zur Stelle waren. „Daran habe ich gemerkt, was für ein tolles Team ich habe, schwärmt die Restaurantchefin. Die Theker haben das Essen ausgeliefert und die Servicemitarbeiter Bestellungen angenommen und das Essen für die Abholer ausgehändigt. „Ich war mit meiner Köchin und einer Spülkraft in der Küche. So konnte ich zumindest einen Teil meiner 17 Mitarbeiter weiterhin ein bisschen beschäftigen. Bevorzugt habe ich die Schüler, Studenten und die Mitarbeiter, die in Kurzarbeit sind. Die Leute unterstützen uns immer noch super, trotzdem
reicht der Abholservice nicht, um alle Kosten zu decken, aber es hilft ein wenig“, erzählt Stefanie Kämmer. Allerdings blickt sie mit großer Sorge in die Zukunft. „Nachdem ich letzten Mittwoch erfahren haben, dass wir am 13. Mai wieder öffnen dürfen, war ich zuerst ganz euphorisch, denn Gäste bei uns im Restaurant zu bedienen, ist das, was ich möchte. Der Kontakt zu ihnen ist mir wichtig, nur Liefer-und Abholservice, wäre nichts für mich. Nachdem wir dann am Freitagabend die Maßnahmen erfahren haben, wollte ich am 13. Mai immer noch öffnen. Aber je mehr ich mich damit beschäftigt habe, umso unsicherer wurde ich. Die Tische stehen jetzt im Restaurant mit einem Abstand von Stuhl zu Stuhl mit 1,50 Meter (es sind jetzt noch zehn, anstatt 21 Tische), die Terrasse ist auch Maßnahmen gerecht aufgebaut, Desinfektionsspender gekauft und aufgestellt, Listen erstellt und eigentlich wollte ich öffnen. Aber jetzt mache ich mir Gedanken um die Gesundheit meiner Mitarbeiter. Deshalb habe ich mich nach langen Überlegungen und schlaflosen Nächten dafür entschieden diese Woche noch nicht regulär zu öffnen, sondern nochmal den Abhol- und Lieferservice fortzuführen, um dann wirklich von Tag zu Tag zu entscheiden, wann wir regulär öffnen. Ich werde noch ein Konzept erarbeiten, um das Personal und die Gäste noch mehr zu schützen.“
Große Zukunftssorgen gibt es auch im Brauhaus in Lauterecken. Für das Familienunternehmen von Halil Göcer waren die letzten Wochen sehr hart. „Wir sind alles andere als glücklich über die aktuelle Situation und die damit verbundenen neuen Auflagen, die wir neben den sowieso schon geltenden Hygieneregeln zusätzlich einzuhalten haben. Lieber lässt man noch eine Zeit alle Betriebe zu und schützt somit die Gäste und uns“, fordert Inhaber Halil Göcer. clh

Nähere Informationen:
www.corona.rlp.de

Autor:

Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden

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