Kita aktuell
ELTERN MÜSSEN LEIDER DRAUSSEN BLEIBEN?!
Die Kreiselternausschüsse Germersheim und Südliche Weinstraße informieren:
ELTERN MÜSSEN LEIDER DRAUSSEN BLEIBEN?!
Diesen Satz hören Eltern mancherorts, wenn sie die Kita ihrer Kinder betreten wollen. Der Landeselternausschuss RLP teilt in einem mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmten Schreiben nun mit, dass es nicht legal ist, den Eltern grundsätzlich den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verwehren!
Was steckt dahinter?
Während der Corona-Pandemie wurde in vielen Kindertagesstätten die Regelung eingeführt, dass die Eltern beim Holen und Bringen der Kinder nicht in die Einrichtung dürfen. Aus Gründen des Infektionsschutzes mussten die Kinder mit Sack und Pack an der Tür abgegeben werden. Am Nachmittag durfte man dann sein Kind - inklusive hoffentlich vollständigem Gepäck (es fehlte nicht selten Matschhose, Trinkflasche oder das Lieblingskuscheltier) - wieder abholen.
Diese Regelung fand neben Kritikern auch Anhänger, selbst unter den Eltern. Manche Eltern empfanden es als positiv und bequem, die Kinder morgens zuhause einmal einpacken und dann nicht ein paar Minuten später in der Kita wieder auspacken zu müssen. Viele Eltern berichteten auch, dass den Kindern der Abschied auf diese Art einfacher fiele.
Jedoch fehlt durch dieses Vorgehen jeglicher Einblick in die Umgebung, in der das Kind einen großen Teil seines Tages verbringt. Der obligatorische Blick in die Kiste mit den Ersatzkleidern oder die Windelbox ist so ebenfalls nicht möglich. Ein kurzes Gespräch zwischendurch mit jemandem vom Kita-Team, wie denn der Tag so war und ob es Probleme gab, wird hierdurch ebenfalls deutlich erschwert.
Für das Kita-Personal bedeutet die oben beschriebene Regelung einen enormen Mehraufwand, muss doch in der Hol- und Bringzeit immer jemand an der Tür auf die Kinder warten, diese dann umziehen und Utensilien wie Frühstücksbox und Trinkflasche versorgen. In dieser Zeit fehlen die Erzieherinnen dann natürlich auch in den Gruppen. Dennoch sieht man mancherorts Vorteile für das Personal, sodass diese Regelung beibehalten wurde. Wo sich Eltern darüber beschweren, wird mit dem Hausrecht argumentiert und im Härtefall mit Kündigung des Betreuungsvertrages gedroht. Man könne sich ja eine Einrichtung suchen, in der einem die Konzeption mehr zusagt, heißt es dann mitunter.
Landeselternausschuss, Bildungsministerium und Landesjugendamt haben hierzu eine klare, gemeinsame Aussage:
Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht der Einrichtung in der Hol- und Bringsituation.
Dieses Recht der Eltern muss die Regel sein und darf nicht nur auf Einfordern gewährt werden!
Eine pauschale einrichtungsweite und dauerhafte alternative Lösung (z. B. Abgabe des Kindes im Windfang oder am Gartenzaun) ist gegen den Willen auch einzelner Eltern grundsätzlich nicht zulässig.
Begründet ist dies u.a. durch den fachlichen Stand der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, in denen die Übergabesituation als wesentlicher Bestandteil einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft definiert ist.
Eltern, denen der Zutritt zur Kita dennoch verwehrt wird, sollten zunächst mit Elternausschuss, Leitung und Träger ins Gespräch gehen. Hierzu darf gerne auch das Schreiben des Landeselternausschusses als Argument mitgenommen werden. Führen die Gespräche nicht zu einer gemeinsamen Lösung, stehen die Kreis- und Stadtelternausschüsse ebenso der Landeselternausschuss als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollten Eltern von ihrem Beschwerderecht beim Landesjugendamt Gebrauch machen.
Hier findet sich das benannte Schreiben: https://www.lea-rlp.de/wp-content/uploads/Betretungsrecht-der-Eltern-von-Kitas.pdf
Autor:Dietmar Ullrich aus Offenbach | |
Webseite von Dietmar Ullrich |
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