Zwei von sechs Verkäufern gaben Suchtmitteln an Minderjährige aus
Schifferstadt. Im Rahmen von Maßnahmen zur Stärkung des Jugend- und Verbraucherschutzes wurden am Nachmittag des Montag, 16. Dezember 2024, durch die Polizeiinspektion Schifferstadt und dem Ordnungsamt Schifferstadt Testkäufe an sechs verschiedenen Verkaufsstellen im Stadtgebiet durchgeführt. Begleitet wurde die Maßnahme vom Jugendamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.
Die Testkäufe sollen dazu beitragen, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und dem unrechtmäßigen Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige entgegenzuwirken. Bei Alkohol und Nikotin handelt es sich um Suchtmittel, die insbesondere im jugendlichen Alter sehr häufig Anklang finden. Jeder Gebrauch von Suchtmitteln kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen.
Die durchgeführten Testkäufe stellten sicher, dass Verkaufsstellen die Altersgrenzen für den Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken einhalten. Die im Rahmen dieser Kontrollen festgestellten Verstöße werden durch das Ordnungsamt geahndet und dienen als Grundlage für mögliche weitere Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes. Lediglich an zwei der sechs Verkaufsstellen erhielten die noch minderjährigen Testpersonen Tabak und alkoholische Getränke. Die Testaktion kam bei den Überprüften, insbesondere auch bei den Geschäftsleitungen, gut an. POL-PDLU/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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