Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht
Nach dreijähriger Pause findet in diesem Jahr wieder die Schifferstadter Straßenfastnacht statt. Auch diesmal hat der Stadtrat für die Veranstaltung am Sonntag, 19. Februar 2023, eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Tag ab 09:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5:00 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren. Auch dürfen keine branntweinhaltigen Getränke mitgeführt werden. Auf dem Festgelände ist das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen (z.B. Flaschen, Gläser) sowie Dosen nicht gestattet. Wichtig war es auch, dass das Tragen von Anscheinswaffen, d.h. echt aussehende Spielzeugwaffen oder messerähnliche Gegenstände nicht erlaubt ist.
Der Bereich, in der die Verordnung gültig ist, wird wieder durch Hinweistafeln im Stadtgebiet markiert. Das Verbot gilt natürlich nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen. Die Bekanntmachung dieser Verordnung findet sich auch auf der städtischen Homepage www.schifferstadt.de.
Die Stadtverwaltung Schifferstadt wünscht allen Narren eine friedliche und fröhliche Veranstaltung.
Autor:Katrin Pardall aus Schifferstadt |
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