Information der Ordnungsbehörde Schifferstadt
Kehren der öffentlichen Wege und Flächen
Schifferstadt. In Schifferstadt gibt es, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Verpflichtet zum Kehren oder Schneeräumen sind die Eigentümer und Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße liegen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Gehwege, sondern auch auf Fahrbahnen oder das sogenannte Straßenbegleitgrün. Zum Beispiel ist der Abfall in der Baumscheibe sehr ärgerlich, jedoch ist der direkte Anwohner für das Beseitigen verantwortlich. Die übliche Grünpflege des Baumes selbst wird natürlich vom Stadtservice übernommen.
Gerade jetzt, nachdem die Bäume ihre Blätter verloren haben und diese in die Straßenrinnen gefallen sind und dadurch die Abläufe verstopfen, ist es wichtig, der Reinigungspflicht nachzukommen, bevor es zu „Überschwemmungen“ kommt. Die Verpflichtung zur Reinigung gilt auch dort, wo die Stadt aus besonderen Gründen teils monatlich oder vierzehntägig die Kehrmaschine vorbeischickt.
In der Satzung ist zusätzlich geregelt, dass die Reinigungsverpflichtung auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte umfasst.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Schifferstadt unter: www.schifferstadt.de. Dort findet man unter dem Suchbegriff „Reinigung“ die Satzungsbestimmungen mit einem entsprechenden Merkblatt. ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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