Maskenpflicht drinnen und draußen
Auch in Wartebereichen, zum Beispiel vor Eiscafés, besteht die Maskenpflicht. Dass diese Information noch nicht bei allen Schifferstadterinnen und Schifferstadtern angekommen ist, musste der städtische Vollzugsdienst in den letzten Tagen feststellen.
Nicht nur, dass viele keine Masken trugen, als sie sich im Straßenverkauf für ihr Eis anstellten – auf Nachfrage seitens der Vollzugsbeamten hatten die meisten gar keine dabei. Daher möchte die Stadtverwaltung hier nochmal sensibilisieren. „Dass im Supermarkt, in öffentlichen Verkehrsmittel oder im Restaurant außer beim Sitzen am Tisch eine Maskenpflicht besteht, ist inzwischen nahezu jedem klar“, sagt Peter Schlindwein, Fachbereichsleiter Bürgerdienste. Diese gelte aber auch für Wartebereiche unter freiem Himmel – sowohl bei Gartenmärkten als auch bei Gastronomiebetrieben. Verantwortlich für die Einhaltung der Maskenpflicht sei sowohl die Kundin bzw. der Kunde selbst als auch der Gewerbetreibende. „Wir hoffen auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger – die Masken können zum gegenseitigen Schutz vor Infektionen beitragen“, so Schlindwein.
Schutz durch Mund-Nasen-Masken
Eine Maske kann – je nach Material – Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder einer feuchten Aussprache entstehen, zurückhalten. Sie ersetzt jedoch nicht den nachweislich wirksamen Infektionsschutz durch häufiges, sorgfältiges Händewaschen, Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Papiertaschentuch, das anschließend direkt entsorgt wird, Vermeidung von Berührungen des Gesichtes und der Augen und das Abstand halten. Hilfreich ist die Maske in jedem Fall als physische Barriere, die verhindert, dass man sich ins Gesicht fasst.
Noch keine Maske?
Wer noch keine Mund-Nasen-Maske hat, findet auf www.schifferstadt.de eine Liste mit Anbietern aus Schifferstadt.
Autor:Luca Scharfenberger aus Schifferstadt |
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