Stundung von Steuerforderungen
Soforthilfe für Unternehmen wird verlängert
Um Schifferstadter Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen, folgt die Stadtverwaltung Schifferstadt den Empfehlungen des Bundesministeriums für Finanzen und verlängert die Soforthilfemaßnahme der Stundungsmöglichkeiten bis einschließlich 30. Juni 2021. Damit bietet die Stadtverwaltung Schifferstadt die zinslose Stundung von lokalen Steuerforderungen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer.
„Mit der Stundung der Gewerbesteuer möchten wir unsere Gewerbebetriebe in dieser schweren Zeit, die von massiven Umsatzeinbußen geprägt ist, unterstützen und so deren Existenz in und für Schifferstadt sichern. Es ist notwendig, dass wir als Stadt so viel wie möglich zur Unterstützung unserer örtlichen Gewerbebetriebe tun“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk.
Betroffene Betriebe können einen Stundungsantrag direkt an die Stadtkasse richten. Für Fragen steht die Stadtkasse unter stadtkasse@schifferstadt.de zur Verfügung.
Autor:Fabian Weinerth aus Schifferstadt |
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