Untersagt: Radfahren auf dem Friedhof
Die Anzahl der Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem Friedhof hat zugenommen. Viele Besucherinnen und Besucher fühlen sich dadurch gestört und haben sich an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung gewendet. Dieses weißt nun darauf hin, dass das Radfahren auf dem Friedhof nicht zulässig ist.
In der Friedhofssatzung heißt es dazu: „Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.“ Die Wege mit Fahrzeugen zu befahren ist laut der Satzung nicht gestattet – außer es handelt sich um Kinderwagen, Rollstühle, Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.
Wer schwere Gegenständen, wie zum Beispiel Erde oder Pflanzschalen, transportieren möchte, kann zu den kostenfrei zur Verfügung gestellten Handwagen greifen. Hierfür benötigt man lediglich eine Pfandmünze oder ein Zwei-Euro-Stück.
Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Entgegenkommen und das Verständnis.
Autor:Tatjana Rau aus Schifferstadt |
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