Thüga Energie
Anpassung der monatlichen Abschläge erst Mitte Februar
Schifferstadt. Die Bundesregierung will die steigenden Energiekosten in Deutschland mit einer Energiepreisbremse abfedern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs soll ein niedrigerer Gaspreis gelten. Die Maßnahmen sollen ab 1. März 2023 kommen und rückwirkend ab 1. Januar 2023 bis voraussichtlich Frühjahr 2024 gelten. Der Bundesrat will dies am 16. Dezember beschließen.
Wie die Thüga Energie mitteilt, müssen ihre Gaskundinnen und -kunden nicht aktiv werden, um von den Entlastungen zu profitieren. Sobald die Energiepreisbremse ausgestaltet und rechtlich geklärt ist, werde die Thüga diese umgehend umsetzen und die Entlastungen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.
Die Energiepreisbremse hat zur Folge, dass die angekündigte Abschlagsanpassung verschoben wird. Kundinnen und Kunden der Thüga Energie erhalten bis spätestens Mitte Februar 2023 eine neue Abschlagsmitteilung. Bis dahin gelten die derzeitigen Abschläge weiter.
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