Umstrukturierungsanträge - Frist vom 2. bis 31. Januar 2019
Rebpflanzungen

Landkreis DÜW. Ab Mittwoch, dem 2. Januar 2019 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2019. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019.

Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2019 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.

Die Fördersätze in 2019 lauten wie folgt:
Maßnahmen 31 und 41: 10.000 Euro/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 32 und 42: 19.000 Euro/ha (Steillagen)
Maßnahmen 34 und 44: 21.000 Euro/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 33 und 43: 9.000 Euro/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 52 und 62: 6.000 Euro/ha (Nutzung gebrauchter Materialien)
Maßnahme 53: 24.000 Euro/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Maßnahmen 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung bzw. Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. ps

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Autor:

Anne Sahler aus Bad Dürkheim

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