Änderungen am Grundstück anzeigen
Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Veränderungen an Grundstücken ab dem 1. Januar 2022, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken, wie etwa eine erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung, Änderung der Nutzungsart, zum Beispiel von Ackerland zu Bauland, dem Finanzamt mitzuteilen sind. Dies kann durch elektronische Übermittlung einer Grundsteuerwerterklärung (Feststellungserklärung) auf Stichtage ab dem 1. Januar 2023 erfüllt werden. Als...