Bad Dürkheim: Erstmals Hausschweine mit Schweinepest

Afrikanische Schweinepest in Gerolsheim erstmals in Rheinland-Pfalz auch bei Hausschweinen nachgewiesen | Foto: Roland Kohls
  • Afrikanische Schweinepest in Gerolsheim erstmals in Rheinland-Pfalz auch bei Hausschweinen nachgewiesen
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Gerolsheim/Kreis Bad Dürkheim
UPDATE * UPDATE * UPDATE von Dienstag, 20. August

In einer Kleinsthaltung in Gerolsheim wurde bei Hausschweinen das Schweinepest-Virus nachgewiesen, Entsprechend wurde eine Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb herum gezogen. Die Sperrzone I, die zuvor schon in nördlichen Teilen des Landkreises bestand, wird auf einen Radius um weitere zehn Kilometer um die Sperrzone III vergrößert, teilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit. Eine entsprechende Aktualisierung der Allgemeinverfügung vom 7. August 2024 wird am Dienstag, 20. August, veröffentlicht.

Das bedeutet, dass dann neben den Städten Grünstadt und Bad Dürkheim folgende Gemeinden betroffen sind: Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bobenheim am Berg, Bockenheim, Carlsberg, Dackenheim, Deidesheim, Dirmstein, Ebertsheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Forst an der Weinstraße, Freinsheim, Friedelsheim, Gerolsheim, Gönnheim, Großkarlbach, Haßloch nördlich der L532/Neustadter Straße/Brahmsstraße/ Pestalozzistraße/Waldstraße/Rotkreuzstraße/Schubertstraße/ Lindenstraße, Herxheim am Berg, Hettenleidelheim, Kallstadt, Kindenheim, Kirchheim an der Weinstraße, Kleinkarlbach, Lambrecht nördlich der Hauptstraße/B39, Laumersheim, Lindenberg nördlich der Staatsstraße/B39 und der K16, Meckenheim, Mertesheim, Neidenfels nord-östlich der B39, Neuleiningen, Niederkirchen, Obersülzen, Obrigheim, Quirnheim, Ruppertsberg, Tiefenthal, Wachenheim an der Weinstraße, Wattenheim, Weidenthal östlich der B39, Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand.

Afrikanische Schweinepest: Informationen sind online

Eine entsprechende Karte und die aktualisierte Allgemeinverfügung für die Sperrzone I wird ebenfalls am heutigen Dienstag, 20. August, online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp zur Verfügung gestellt. Dort sind bereits aktualisierte „Häufig gestellte Fragen“ mit Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Jägerschaft (Regelungen in Sperrzone I und III für Jagd, Kadaverfunde, Wildfleisch, etc.) zu finden.
Derzeit steht eine Kadaversammelstelle beim Wertstoffhof in Grünstadt zur Verfügung. Dort sind die Aufbrüche aller in den Sperrzonen I und III erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in Sperrzone I und III tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine von Jägern nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7 bis 16.30 Uhr entsorgt werden. An der Einrichtung weiterer Sammelstellen wird aktuell gearbeitet, so der Landkreis. Die Jäger werden dann so schnell wie möglich über neue Standorte informiert.

UPDATE + UPDATE + UPDATE von Montag, 19. August

Bei einer Pressekonferenz am Freitag berichtete der Erste Kreisbeigeordnete des Kreises Bad Dürkheim Timo Jordan Neuigkeiten zu dem in Gerolsheim aufgetretenen Fall der Afrikanischen Schweinpest (ASP). So wurde ein etwa 1.500 Hektar großes Gebiet nach Wildschweinkadavern untersucht und in dem betroffenen Kleinstbetrieb in Gerolsheim nach der Eintragsquelle gesucht.

Am Donnerstagabend ist ein 1500 Hektar großes Gebiet ab 21 Uhr mit Drohnen überflogen worden. Auch Kadaversuchhunde waren im Einsatz. Diese Einsätze wurde von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft des Landes koordiniert. Dabei wurden im kontrollierten Gebiet weder Wildschweine noch Kadaver von verstorbenen Tieren gefunden. Das ist angesichts der drohenden Ausbreitung der Tierseuche zunächst ein positives Ergebnis.

Schweinepest in Bad Dürkheim: Suche nach der Eintragsquelle

Am Freitagvormittag war eine Vertreterin des Veterinäramts des Landkreises mit einer Vertreterin des Friedrich-Löffler-Instituts in der Kleinsthaltung in Gerolsheim, um eine mögliche Eintragsquelle ausfindig zu machen. Nach aktuellem Stand ist die Quelle weiter unklar. Eine Sequenzierung der Proben des verstorbenen Tiers wird noch mehrere Tage (bis zu zwei Wochen) in Anspruch nehmen und ebenfalls nicht zwingend genau klären können, wie der Eintrag geschehen ist. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in der Haltung alle geltenden Hygienemaßnahmen umgesetzt.

Schweinepest: Sperrzone um betroffenen Kleinbetrieb in Gerolsheim

Am Freitagnachmittag hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung für die Sperrzone III veröffentlicht, die um die Kleinsthaltung herum einen Radius von mindestens zehn Kilometer hat. Die betroffenen Gemarkungen sind: Obrigheim, Battenberg, Albisheim/Eis, Neuleiningen, Kallstadt, Ungstein, Kirchheim, Mühlheim, Weisenheim am Berg, Weisenheim am Sand, Obersülzen, Herxheim am Berg, Kindenheim, Kleinkarlbach, Asselheim, Großkarlbach, Ellerstadt, Grünstadt, Kleinbockenheim, Erpolzheim, Dirmstein, Sausenheim, Colgenstein-Heidesheim, Großbockenheim, Dackenheim, Friedelsheim, Laumersheim, Bobenheim, Mertesheim, Freinsheim, Gerolsheim, Gönnheim, Bissersheim, Leistadt und Gemarkung Bad Dürkheim östlich der B37.

Schweinepest: Kleine Änderungen in Allgemeinverfügung

Hier haben sich aufgrund geringfügiger, aber notwendiger Anpassungen im Vergleich zu gestern Änderungen ergeben. Weiterhin gilt: Abgesehen von der Schweinehaltung gibt es in dieser Zone vorerst keine Einschränkungen für die Landwirtschaft.
Für die Jägerschaft ergibt sich im Vergleich zur gestrigen Meldung eine Änderung in der Allgemeinverfügung: „Verbringungen von frischem Fleisch, Fleischerzeugnissen und anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs, tierischen Nebenprodukten (z.B. Gülle, Häute, Borsten) und Folgeprodukten, die von Wildschweinen und Körpern von Wildschweinen gewonnen wurden und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, innerhalb der Sperrzone und aus dieser heraus sind verboten. Dieses Verbot gilt auch für den privaten häuslichen Gebrauch und im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Jägern, die kleine Mengen von Wildschweinen oder Wildschweinfleisch direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben, gemäß Art. 1 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.“ (Siehe Seite 5 der angehängten Allgemeinverfügung).
Am Freitag wurde zudem mit der Kontrolle der in der Sperrzone III liegenden Kleinsthaltungen von Schweinen (sieben Haltungen mit 13 Tieren, darunter Mini-Pigs) begonnen. In diesen Haltungen sind auf keinen Fall vorbeugende Tötungen von Tieren notwendig. Die Hausschweine oder Mini-Pigs werden begutachtet. Proben werden hier nur bei Verdacht (zum Beispiel Fieber, Unterhaut-Einblutungen) genommen. Zudem werden die Halterinnen und Halter auf die geltenden Hygienemaßnahmen für Schweinehaltung hingewiesen.
Klar muss aber auch sein: Alle aktuell geltenden Maßnahmen und Einschränkungen beziehen sich ausschließlich auf die derzeitige Lage, in der sich das Ausbruchsgeschehen auf die Gerolsheimer Kleinsthaltung beschränkt. „Wir wollen uns nicht an Spekulationen oder der Verbreitung von Gerüchten beteiligen, was zukünftig noch angeordnet werden könnte“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan. „Wir können mit unseren Maßnahmen nur auf bestätigte Fakten reagieren.“
Jordan fügt an: „Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können außerdem auch selbst etwas tun: Wenn jemand ein totes Wildschwein finden sollte, kann er dies mit möglichst genauem Standort – am besten mit GPS-Koordinaten – an die E-Mail-Adresse asp@kreis-bad-duerkheim.de melden.“ Zudem wird die Bevölkerung gebeten, lebende Tiere nicht zu beunruhigen und zu verscheuchen, da so möglicherweise infizierte Tiere in Gebiete getrieben werden, wo das Virus noch nicht aufgetreten ist. „Außerdem sollten Lebensmittelreste nicht für Wildschweine zugänglich sein, da sie sich über Fleisch- oder Wurstabfälle mit dem Virus infizieren können“, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter.
Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen, bisherige Pressemitteilungen sowie die Allgemeinverfügungen und die jeweils dazugehörigen Karten mit den Sperrzonen sind online zu finden auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp.

Ursprüngliche Information: Bad Dürkheim: Erstmals Hausschweine mit Schweinepest

In einem Kleinstbetrieb in Gerolsheim im Leininger Land ist jetzt erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Das hat die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergeben, teilt das rheinland-pfälzische Umweltministerium mit. Die Blutprobe mit dem mutmaßlichen ASP-Erreger war von einem verendeten Schwein vom Landesuntersuchungsamt untersucht und dann zum FLI weitergeleitet worden, um den Verdachtsfall abzuklären.

Das Virus in dem Gerolsheimer Kleinstbetrieb wurde bei einem verstorbenen Tier sowie zwei geschlachteten Tieren nachgewiesen. Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III (zehn Kilometer) eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Zone befinden sich 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben.

Bad Dürkheim: parallele Allgemeinverfügungen zu Schweinepest

Im Umgang mit der ASP gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nachdem, ob es sich um Haus- oder Wildschweine handelt. Das führt aktuell dazu, dass ab Freitag, 16. August, zwei unterschiedliche Allgemeinverfügungen für zwei Gebiete mit unterschiedlichem Ausbruchsgeschehen nebeneinander gültig sind, teilt der Landkreis Bad Dürkheim mit.
Wegen des ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand wird eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung wird am heutigen Freitag, 16. August, veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung wird vorerst noch keine Einschränkungen der Jagd oder der Landwirtschaft, abgesehen von Schweinehaltungen, zur Folge haben.
Ausgenommen sind die Gebiete des nördlichen Landkreises Bad Dürkheim, die nicht nur in der neuen Sperrzone III, sondern auch in der bereits vergangene Woche eingerichteten Sperrzone I liegen. Diese war aufgrund von infizierten Wildschweinkadavern im Landkreis Bergstraße festgelegt worden. Für diese Sperrzone I bleibt die dafür veröffentlichte Allgemeinverfügung mit den darin genannten Einschränkungen für die Jagd gültig.

In Bad Dürkheimer Norden: Sperrzone I bleibt gültig

Vorbeugende Maßnahmen im Kreis Bad Dürkheim

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim, die in Sperrzone I liegen, sind: Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim mit Gemarkung RLP.1655, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim mit Gemarkung RLP. 191, Laumersheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Sand mit Gemarkung RLP.866.
Gemeinden im Landkreis, die in Sperrzone III liegen: Bad Dürkheim, Battenberg, Bissersheim, Bobenheim am Berg, Bockenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Grünstadt, Herxheim am Berg, Kallstadt, Kirchheim, Kleinkarlbach, Mertesheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Berg, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Laumersheim, Weisenheim am Sand.
Eine Karte mit dem genauen Verlauf der Sperrzone I ist bereits unter www.kreis-bad-duerkheim.de/asp unter dem Punkt „Allgemeinverfügung“ zu finden. Eine Karte mit dem Verlauf der Sperrzone III wird heute an gleicher Stelle veröffentlicht.

Der erste Fall von ASP war bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell wurden in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen, so das Umweltministerium.
Bei der Afrikanischen Schweinepest gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um das Infektionsgeschehen gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde. In Rheinland-Pfalz sind die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad-Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen. Die betroffenen Kreise setzen unter anderem folgende Maßnahmen um: weitere intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegungen oder etwa der Bau von ASP-Schutzzäunen.
Verendet aufgefundene Wildschweine sind der oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder dem Veterinäramt zu melden.

Hintergrund: Afrikanische Schweinepest

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.

Das Umweltministerium informiert laufend aktualisiert unter www.mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1rko/red

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Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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