Einrichtung von Empfangsdiensten zur Feier von Gottesdiensten
Helfer*innen gesucht
VG Lambrecht. Öffentliche, katholische Gottesdienste sind wieder erlaubt sind. Dabei ist die Kirche natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Deshalb sind die gottesdienstlichen Feiern geprägt von strengen Auflagen und Vorkehrungen. Eine wichtige Aufgabe obliegt dabei dem Empfangsdienst, der den geregelten Ein- und Auslass kontrolliert, sowie auf die durchzuführenden Hygienemaßnahmen achtet.
Die Pfarrei Hl. Johannes XXIII., Lambrecht lädt ab Pfingstsonntag, 31. Mai zur Feier der Gottesdienste ein. Jeweils um 10.30 Uhr finden in den Pfarrkirchen in Lambrecht, in Esthal und in Weidenthal Gottesdienste statt. Diese Regelung erstreckt sich auch über die darauffolgenden drei Wochen. Bewährt sich dieses Modell, können auch die Pfarrkirchen in Elmstein, in Neidenfels und in Lindenberg geöffnet werden. An Fronleichnam ist geplant zu zwei Eucharistiefeiern einzuladen. Diese sind in Lambrecht und in Esthal, jeweils um 10.30 Uhr. Leider besteht nicht die Möglichkeit der Prozession und der Reunion.
Zu allen Gottesdiensten muss sich im Zentralen Pfarrbüro angemeldet werden. Stichtag ist hierzu immer der Freitag, um 10 Uhr vor dem jeweiligen Termin. Für die Fronleichnamsgottesdienste ist Stichtag Dienstag, der 9. Juni um 10 Uhr.
Damit aber überhaupt dieses Konzept durchgeführt werden kann, müssen sich Personen bereit erklären, den Empfangsdienst zu übernehmen. Wer diesem Dienst vorstehen möchte, wird gebeten sich im Pfarrbüro (Telefon 06325 396 bis Montag, den 18. Mai zu melden. Der Empfangsdienst erhält auch hier die genaue Unterweisung in den Dienst. ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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