Finanzamt Neustadt
Rund 4.000 Freiberufler erhalten neue Steuernummern
Neustadt. Das Finanzamt Neustadt stellt am 1. September 2022 Steuerfälle mit freiberuflichen Einkünften auf neue Steuernummern um. Betroffen sind hiervon rund 4000 Personen oder Gesellschaften aus dem Einzugsbereich des Finanzamts Neustadt, deren bisherige Steuernummer mit 731/213/XXXXX oder 731/214/XXXXX beginnt.
Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger werden hierüber durch die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz schriftlich informiert und erhalten eine entsprechende Änderungsmitteilung, in der die neue Steuernummer mitgeteilt wird.
Was müssen die Betroffenen noch beachten? Freiberufler, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen die neue Steuernummer in den Lohn- und Gehaltsprogrammen hinterlegen und die ELSTAM-Daten entsprechend pflegen. Zudem ist die neue Steuernummer in den Rechnungsvordrucken aufzunehmen, soweit diese dort aufgeführt ist.
Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats werden in allen von der Umstellung betroffenen Fällen zwischen dem 19. August bis voraussichtlich 1. September 2022 fällige Beträge nicht eingezogen. Der Lastschrifteinzug wird voraussichtlich am 2. September 2022 nachgeholt. Säumniszuschläge entstehen den Betroffenen nicht.
Vollmachten, Berechtigungen zur Steuerkontenabfrage, SEPA-Lastschriftmandate und ELSTER-Anmeldungen im Portal behalten jedoch auch nach der Steuernummernumstellung ihre Gültigkeit. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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