Entnahme-Verbot von Wasser aus Bächen droht
Trockenheit und Hitze

 Ungenehmigte Wasserentnahme mittels Motorpumpe aus dem Rehbach.   | Foto: Archivfoto: Stadtverwaltung
  • Ungenehmigte Wasserentnahme mittels Motorpumpe aus dem Rehbach.
  • Foto: Archivfoto: Stadtverwaltung
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Neustadt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze führen die Bäche im Stadtgebiet wenig Wasser. Durch illegale Wasserentnahmen mit Pumpen zur Bewässerung von Gärten, Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen kann diese Situation verschärft werden. Daher weist die Untere Wasserbehörde bei der Stadtverwaltung Neustadt darauf hin, dass eine solche Entnahme aus Gewässern wie Speyerbach, Rehbach oder Kanzgraben ohne eine entsprechende Genehmigung nicht zulässig ist.
Grundsätzlich darf aus oberirdischen Gewässern zum sogenannten Gemeingebrauch nur mit Handgefäßen Wasser geschöpft werden, also beispielsweise mit Gießkannen oder Eimern. Für die Entnahme mit Pumpen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Informationen hierzu gibt es bei der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt, Telefon: 06321 855-1373, E-Mail: um-welt@neustadt.eu.
Die Untere Wasserbehörde behält sich im Falle der Gefährdung der Mindestwasserführung eines Gewässers vor, auch erlaubte Entnahmen sowie den gesetzlich geregelten Anlieger- und Gemeingebrauch einzuschränken.
Zudem appelliert die Stadtverwaltung an alle Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich sparsam und verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umzugehen, da es sich hierbei um aufbereitetes Grundwasser handelt. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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