Informationen zur Bundestagswahl 2021
Wer darf wählen?
Von Andreas Böhringer
Bundestagswahl. An den Straßen hängen wieder Plakate vieler Parteien und in den Talkshows im Fernsehen werden Politiker zu ihren Wahlprogrammen gefragt. Das zeigt, dass es bald wieder so weit ist, die Bundestagswahl steht an. Alle vier Jahre wählt das deutsche Volk seine Vertreterinnen und Vertreter, die nächste Bundestagswahl ist am 26. September, wie immer an einem Sonntag.
In einer kleinen Artikelserie möchten wir die Leserinnen und Leser des Wochenblatts in den Wochen vor der Wahl über diese Wahl informieren. Im ersten Teil geht es um die Frage, was wir eigentlich am 26. September wählen und wer am Wahlsonntag seine und ihre Stimme abgeben kann.
Der Bundestag ist die wichtigste politische Einheit Deutschlands. Im Bundestag sitzen mindestens 598 Abgeordnete, zur Zeit sind es 709. Der Bundestag berät und beschließt die Gesetze der Bundesrepublik, wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, kontrolliert die Arbeit der Regierung und entscheidet über den Bundeshaushalt, d. h. wie die Steuern der Bürgerinnen und Bürger verwendet werden.
Die Abgeordneten, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, haben dazu die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über die Themen und Entscheidungen des Bundestags zu informieren und deren Bedürfnisse und Vorstellungen in den Bundestag zu tragen.
Der Bundestag tritt in Berlin im „Reichstagsgebäude“ zusammen, die Sitzungen sind öffentlich und können auch online verfolgt werden.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Deutschland hat, darf bei der Bundestagswahl wählen. Auch Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben, können unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Diese müssen dann aber einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht hat, kann bei der Bundestagswahl nicht wählen, auch wenn er oder sie in Deutschland lebt.
Alle Wahlberechtigten sind in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 15. August 2021 mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Sie müssen also zunächst nichts unternehmen, um bei der Bundestagswahl mitwählen zu dürfen. Bis zum 5. September 2021 werden an alle, die wählen dürfen, per Post Wahlbenachrichtigungen verschickt. In der Wahlbenachrichtigung werden die Adresse des Wahlraums und die Öffnungszeiten am Wahltag mitgeteilt. Außerdem die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist. Wenn Sie bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung bekommen, sollten Sie sich umgehend im Rathaus informieren und sich im Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Autor:Andreas Böhringer aus Neustadt/Weinstraße |
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