Verwaltungsgericht bestätigt: Ablehnung des Bauantrages rechtens
„Wir haben richtig entschieden“

Unsere Luftaufnahme aus 600 Metern Höhe zeigt das Gewerbegebiet Süd. Rechts oben ist das 56.500 Quadratmeter Grundstück zu sehen, auf dem das amerikanische Unternehmen Hillwood Development Company den Bau eines Logistikzentrums mit einer 241 Meter langen, 115 Meter breiten und 13 Meter hohen Halle plante.  Foto: Pacher
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  • Unsere Luftaufnahme aus 600 Metern Höhe zeigt das Gewerbegebiet Süd. Rechts oben ist das 56.500 Quadratmeter Grundstück zu sehen, auf dem das amerikanische Unternehmen Hillwood Development Company den Bau eines Logistikzentrums mit einer 241 Meter langen, 115 Meter breiten und 13 Meter hohen Halle plante. Foto: Pacher
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Haßloch. Dass die Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Bauantrag eines Investors für ein Logistikzentrum in Haßloch abgelehnt hat, war rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. „Wir sehen mit diesem Urteil unsere Position gestärkt“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Ein Investor hatte im Sommer 2018 einen Bauantrag für ein Logistikzentrum in Haßloch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gestellt. Die Gemeinde Haßloch hat im Dezember 2018 beschlossen, für das entsprechende Industriegebiet einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das Gebiet hat sich seit den 60er Jahren entwickelt, es dominiert heute eine kleinteilige gewerbliche Nutzung sowie eine Wohn-Bebauung. Zur Sicherung dieser neuen Planung erließ der Gemeinderat Haßloch im März 2019 eine Veränderungssperre. Daraufhin lehnte die Kreisverwaltung den Bauantrag des Investors ab, da die Veränderungssperre diesem entgegenstand. Hiergegen ging der Investor vor. Zunächst ging er vor den Kreisrechtsausschuss, der ihn nicht bestätigte, und im nächsten Schritt vor das Verwaltungsgericht. Auch in dieser Instanz bekam er kein Recht, das Gericht wies die Klage ab. Die Kreisverwaltung hat mit ihrer Ablehnung des Bauantrags richtig gehandelt.
Der Kläger argumentierte, dass die Veränderungssperre nur ein Verhinderungsinstrument sei. Dann wäre sie ungültig. Dieser Argumentation konnte das Gericht jedoch nicht folgen, es hält die Veränderungssperre für rechtens, weil erkennbar sei, dass sich das Gebiet anders entwickelt habe, als dies der alte Bebauungsplan vorsehe und ebenso eine klare Absicht der Gemeinde erkennbar sei, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das Gebiet sei mittlerweile kein klassisches Industriegebiet mehr, sondern ein Mischgebiet mit kleinteiligem Gewerbe und Wohnnutzung.
„Die Gemeinde hat die Planungshoheit über ihre Gebiete, es ist ihr Recht, neue Bebauungspläne aufzustellen und diese zu sichern. Ich freue mich, dass diese Tatsache durch das Gericht noch einmal hervorgehoben wurde und die Gemeinde in ihren Rechten gestärkt wurde“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wir als Kreisverwaltung haben richtig gehandelt, als wir den Antrag abgelehnt haben, und wurden auch hier in unserem Vorgehen gestärkt. Wir haben die Veränderungssperre von Anfang an als rechtens angesehen.“
Innerhalb eines Monats kann der Kläger Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen. Ihlenfeld denkt nicht, dass er damit Erfolg hätte: „Die Argumentation des Klägers ist pauschal und wenig schlüssig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Berufung zugelassen würde.“ bev/ps

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Unsere Luftaufnahme aus 600 Metern Höhe zeigt das Gewerbegebiet Süd. Rechts oben ist das 56.500 Quadratmeter Grundstück zu sehen, auf dem das amerikanische Unternehmen Hillwood Development Company den Bau eines Logistikzentrums mit einer 241 Meter langen, 115 Meter breiten und 13 Meter hohen Halle plante.  Foto: Pacher
Am Ufer des Rehbaches hat die Planierraupe bereits Schäden hinterlassen.  Foto: Pacher
Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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