Lokales
KVD-Streife bemängelt nicht angeleinten Hund an der Rheinpromenade
Ludwigshafen. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Sonntagvormittag, 8. September, die Anleinpflicht an der Rheinschanzenpromenade durchgesetzt. Gegen 9.45 Uhr bemerkte eine KVD-Streife einen nicht angeleinten Hund auf Höhe des Bewegungsparcours und sprach den Hundehalter an. Dieser zeigte sich zunächst uneinsichtig, nahm aber dennoch seinen Hund an die Leine. Anlässlich dieses Falls weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet Anleinpflicht besteht. Näheres hierzu...