KVD-Streife bemängelt nicht angeleinten Hund an der Rheinpromenade
Ludwigshafen. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Sonntagvormittag, 8. September, die Anleinpflicht an der Rheinschanzenpromenade durchgesetzt. Gegen 9.45 Uhr bemerkte eine KVD-Streife einen nicht angeleinten Hund auf Höhe des Bewegungsparcours und sprach den Hundehalter an. Dieser zeigte sich zunächst uneinsichtig, nahm aber dennoch seinen Hund an die Leine.
Anlässlich dieses Falls weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet Anleinpflicht besteht. Näheres hierzu regelt die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. Um dem Bedürfnis der Hunde nach freier Bewegung entgegenzukommen, sind im Stadtgebiet Hundeauslaufflächen ausgewiesen. Auch auf diesen Hundeauslaufflächen sind Halter:innen für ihren Hund verantwortlich. Sogenannte Listenhunde müssen auch dort angeleint bleiben. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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