Informationen zur Fürsorgepflicht der Arbeitgeber
Hitze am Arbeitsplatz
Sommerzeit. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) informiert, dass Arbeitgeber insbesondere während der Sommerzeit ihrer Fürsorgepflicht zum Schutz ihrer Beschäftigten vor zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz Rechnung tragen müssen. Die Regelungen hierzu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperatur“. Zu hohe Temperaturen können eine Gefahr darstellen, sei es durch gesundheitliche Beeinträchtigungen wie...