Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen
Wichtiger Termin für Arbeitgeber
Karlsruhe. Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen...