Gut informiert Rechnungshof RLP prüfte
Gemeinde-Bürgschaften
Speyer, 21. Januar 2022 Prüfungszeitraum 2017 - 2019 „Diese Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs sind nach § 110 Abs. 6 GemO öffentlich auszulegen. Einer zusätzlichen Internetveröffentlichung der ausgelegten Fassung durch die geprüfte Stelle stehen Rechte des Rechnungshofs nicht entgegen“. Eine Veröffentlichung erfolgte bisher nicht. Im Folgenden Ausschnitte aus dem 125 seitigen Bericht, als Zitate. Darlehen: „Die Gemeinde hatte sich für elf Darlehen über insgesamt 15,8 Mio. € verbürgt....