Wirtschaft & Handel
Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis Ende März
Arbeitgeber sind verpflichtet
Pfalz/Baden. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens Dienstag, 31. März 2020, der zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht dies elektronisch....