Lokales
Landgericht verurteilt VW-Konzern zur Rücknahme eines „Schummeldiesels“
Gute Aussichten für Dieselbesitzer
Landgericht Kaiserslautern. In einem vom Landgericht Kaiserslautern jüngst gefällten Urteil kann sich ein Kläger und (Noch)-Besitzer eines „Schummeldiesels“ freuen. Er kann sein Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Eine Nutzungsentschädigung hat sich der Halter zwar anrechnen zu lassen. Jedoch liegt der dadurch erzielte Betrag in der Regel über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt. Im Falle des im Februar 2015 für 45.000...