Drittstaatsangehörige und Asylbewerber als Erntehelfer
Globalzustimmung erteilt
Landwirtschaft. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober. Mit der Globalzustimmung können unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden. Konkret geht es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme....