Bestandsaufnahme von Neustadter Ortsbezirken
Neustadt. Für die Ortsbezirke der Stadt Neustadt an der Weinstraße existiert eine Ortsbildsatzung aus dem Jahr 1984. In solchen Satzungen können Gemeinden für bestimmte bebaute oder unbebaute Teile des Gebietes Vorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen erlassen, z. B. Dachform, Fassadengestaltung oder Fenstergliederung. Diese Vorschriften dienen unter anderem dazu, besondere gestalterische Qualitäten und damit das Ortsbild zu sichern. Sie geben Bauherren den gestalterischen Rahmen...